Praktikantin in OÖ sexuell belästigt: Nur 1.000 Euro Schadenersatz

AK fordert die Erhöhung des Mindestschadenersatzes für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Trotz hoher Betroffenenzahlen fallen die rechtlichen Konsequenzen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz viel zu milde aus, findet die Arbeiterkammer (AK) OÖ.
Ein aktueller Fall zeigt: Für massive Übergriffe gab es nur 1.000 Euro Schadenersatz. Die Institution fordert daher eine deutliche Anhebung des Mindestschadenersatzes.
Eine junge Frau wurde während ihres Praktikums massiv sexuell belästigt, etwa verbal bedrängt, körperlich angegriffen und eingeschüchtert. Als sie sich wehrte und das Gespräch mit der Geschäftsführung suchte, wurde das Praktikum vom Arbeitgeber vorzeitig fristlos beendet.
"1.000 Euro viel zu wenig"
Zwar erhielt die Betroffene eine Schadenersatzzahlung von 1.000 Euro, dieser Betrag ist aber aus Sicht der Arbeiterkammer OÖ per Gesetz viel zu niedrig angesetzt, um nachhaltige Verhaltensänderungen zu erzielen.
Die AK Oberösterreich fordert daher eine Anhebung des Mindestschadenersatzes bei allen Belästigungsformen. AK-Präsident Andreas Stangl betont: „Sexuelle Belästigung ist eine massive Grenzüberschreitung, die viele Betroffene traumatisiert zurücklässt. Eine Schadenersatzzahlung von 1.000 Euro wird der Schwere dieser Delikte weder gerecht, noch wirkt sie abschreckend genug, um Übergriffe verhindern zu können.“
Anstarren, mustern oder in den Ausschnitt starren: Der Arbeitsklima-Index der AK zeigt, dass 23 Prozent der befragten Arbeitnehmerinnen derart übergriffiges Verhalten schon erlebt haben. 13 Prozent berichten von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
46 Prozent jener Frauen, die eine Belästigung melden, erhalten Unterstützung im Betrieb durch Führungskräfte. Außerhalb des Betriebes ist die Arbeiterkammer mit Abstand die wichtigste Anlaufstelle, das geben 56 Prozent der Frauen an. Insgesamt hat die AK OÖ 2024 rund 141.000 Euro Nachzahlungen für diskriminierte Mitglieder erkämpft, das sind pro Fall rund 3.800 Euro.
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