Obdachlosenhilfe könnte Staatsanwalt interessieren

Wirbel um Wohnungslosenhilfe ist groß
Mindestsicherung ohne Bescheid ausgezahlt: Fünf Sozialhilfevereine werden gecheckt.

Unklarheiten über die Auszahlung der Mindestsicherung für Wohnungslose sorgen in Oberösterreich weiter für politischen Wirbel. Weil es bei der Unterstützung Obdachloser zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte, forderte auch die Landes-amtdirektion eine Sachverhaltsdarstellung von der Sozialabteilung des Landes an. Wie berichtet, hat Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) bereits beim Landesrechnungshof ein Gutachten über die Auszahlungspraktiken der Wohnungslosenbeihilfe beantragt.

In OÖ wird die Auszahlung der Mindestsicherung für rund 360 Wohnungslose pro Jahr über fünf Sozialvereine organisiert. Bei einer Überprüfung durch die Sozialabteilung des Landes wurde festgestellt, dass manche Organisationen diese Sozialhilfe direkt und ohne den eigentlich erforderlichen Mindestsicherungsbescheid der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften auszahlen dürften. Ob es sich dabei um verschiedene Interpretationen der gesetzlichen Vorgaben handelt, wollte Landesamtsdirektor Erich Watzl nicht beurteilten. Fest steht: „Liegt im öffentlichen Bereich ein begründeter Verdacht für strafbare Handlungen vor, muss es eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft geben“, erklärte er im KURIER-Gespräch.

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Er sei am Mittwoch von der Leiterin der Sozialabteilung über die Ergebnisse einer Prüfung informiert worden. In der angeforderten Sachverhaltsdarstellung müsste geklärt werden, ob bei den Sozialvereinen Ermessensspielräume überschritten wurden und ob es begründete Verdachtsmomente für Verfehlungen gäbe, so Watzl.

FPÖ-Klubobmann Herwig will die Angelegenheit im Landtag geklärt haben und kündigte eine Anfrage an Landesrätin Gerstorfer an. In Linz forderte FPÖ-Fraktionschef Günther Kleinhanns die SPÖ-Sozialreferentin Karin Hörzing (SPÖ) zur Überprüfung des hier zuständigen Vereins B37 auf.

wolfgang atzenhofer

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