Nach Rottweiler-Attacke auf Mädchen (7): Besitzer vor Gericht

Symbolbild
Das hat die kleine Gemeinde Kirchberg ob der Donau am Neujahrstag erschüttert. Ein Rottweiler hat die siebenjährige Freundin der Tochter (10) des Hundebesitzers attackiert und schwer verletzt.
Das an Schulter, Oberarm und Unterschenkel verletzte Mädchen musste im Krankenhaus operiert werden, auch die Zehnjährige wurde bei dem Versuch, den Hund von ihrer Freundin wegzuzerren, vom Hund verletzt.
Ihr Vater, der 46-jährige Hundehalter, muss sich nun am 5. März in Linz wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine zweijährige Rottweilerhündin ohne weitere Sicherungsmaßnahmen wie Leine und Maulkorb unbeaufsichtigt seiner 10-jährigen Tochter überlassen zu haben.
Dabei war der Rottweiler wegen einer zurückliegenden Bissverletzung an einem Menschen bereits behördlich vorgemerkt. Und der Mann habe gewusst, dass sich auch die Kinder seiner Mieter in dem Bereich aufhalten würden.
100 Meter auf Mädchen zugelaufen
Laut Anklage sei der Hund schließlich rund 100 Meter auf die Siebenjährige zugelaufen, um sie zu attackieren. Sie habe teils sehr tiefe Hundebissverletzungen im rechten Schulterbereich, am rechten Handgelenk und am rechten Unterschenkel erlitten.
Die Tochter des Angeklagten, die den Hund am Halsband wegreißen wollte bzw. auch mit dem Fuß nach dem Hund trat, soll durch eine leichte Bisswunde am rechten Fuß sowie einem Bluterguss an der rechten Hand verletzt worden sein. Dem Mann droht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.
Ein Hund ist weg, ein anderer blieb beim Halter
Stefan Reisinger, Vizebürgermeister von Kirchberg ob der Donau bestätigte gegenüber dem KURIER, dass der Angeklagte den Hund, der das Kind gebissen hatte, abgegeben hat. Allerdings ist ein zweiter Hund, ebenfalls eine Rottweiler-Hündin, bei dem Mann verblieben.
Dieser Hund sei nie auffällig gewesen, ein Halteverbot sei auch nach dem neuen Hundehaltegesetz schwer auszusprechen, werde aber geprüft, räumte Reisinger ein.
Die Gemeinde sei in Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft, nach der Gerichtsverhandlung werde über weitere Schritte entschieden.
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