Linzer Schussopfer vor Gericht: 24 Monate teilbedingte Haft und Freispruch

Ein 39-Jähriger, der Mitte Jänner in Linz Opfer eines Schussattentats geworden war, ist am Donnerstag selbst wegen schwerer Erpressung, Verleumdung, Begünstigung und Falschaussage vor den Richter gekommen. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete 24 Monate für die Erpressung, davon 16 Monate bedingt. Von den anderen Vorwürfen wurde er freigesprochen.
Der russische Staatsbürger aus Tschetschenien war am 14. Jänner im Linzer Stadtteil Neue Heimat im Auto sitzend angeschossen worden. Es wurde ein Zusammenhang mit Drogengeschäften vermutet, zumal die ersten Aussagen vor der Polizei widersprüchlich waren. Unabhängig davon soll er im April von einem Handyshop-Besitzer Geld erpresst und ihm sogar mit dem Tod gedroht haben. Für dieses Hauptdelikt im Prozess zeigte sich der Angeklagte erst vor Gericht geständig.
Falscher Mann verhaftet
Zuvor soll der Angeklagte nach dem Schuss auf ihn vor der Polizei einen falschen Mann als Verdächtigen identifiziert haben. Zunächst wurde daher dieser festgenommen, später aber wieder enthaftet. Der tatsächliche mutmaßliche Täter wurde später aus der Schweiz ausgeliefert und sitzt nun wegen Mordverdachts in U-Haft. Dieser, ein Albaner, der sich unter anderem "Toni" nennt, hätte sich via Brief sogar des Mordversuchs gerühmt - er wartet nun auf seinen Prozess am Landesgericht Linz.
Das Schussopfer hatte den Polizisten noch im Schockraum nach dem Attentat zahlreiche Details genannt, die zum Täter führen könnten. Auch den Chat-Verlauf und die Telefonnummer des ihm kaum bekannten Täters habe er gleich weitergegeben.
Warum er bei den ihm zuerst gezeigten Fotos irrtümlich den Falschen benannt habe, war nicht zu eruieren. "Ich stand unter Schock, vielleicht habe ich etwas Falsches gesagt", versuchte der Angeklagte eine Begründung. Einige Stunden später konnte er diesen auf einem aktuellen Foto klar als Täter ausschließen.
Nicht wissentlich in die Irre geführt
Auch aufgrund der Zeugenaussage des leitenden Polizisten sah es das Gericht als nicht schlüssig an, dass der 39-Jährige die Polizei bei der Tätersuche wissentlich in die Irre führen wollte. Deshalb wurde er schließlich von diesen Vorwürfen freigesprochen. Für die schwere Erpressung hingegen kamen die Milderungsgründe der Unbescholtenheit, des Geständnisses und, dass es beim Versuch geblieben ist, zum Tragen. Der Strafrahmen lag bei ein bis zehn Jahren Haft. Aus generalpräventiven Gründen konnte jedoch die Strafe nicht gänzlich bedingt ausfallen, wie die Richterin erklärte.
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