Immodeal am Traunsee: OLG Linz erhöht Strafe für Maklerin
Die ehemalige Pension Neuwirth am Traunsee in Gmunden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat in der Causa um einen fragwürdigen Grundstücksdeal am Traunsee die Strafe für eine Maklerin von 24 Monaten teilbedingt auf drei Jahre unbedingt erhöht und jene eines Immobilienunternehmers von 36 Monaten teilbedingt auf 24 teilbedingt gesenkt.
Die Strafen für seinen Kollegen (24 Monate teilbedingt) und eine Anwältin (18 Monate teilbedingt) blieben gleich. Gemeinsam brachten sie eine betagte Frau dazu, ihren Grund unter Wert zu veräußern.
Die Angeklagten hatten im Herbst 2019 die Frau gedrängt, ihre Immobilie, eine ehemalige Pension am Traunsee, um 750.000 Euro einer Immobilienfirma zu verkaufen, obwohl der Verkehrswert deutlich über einer Million Euro gelegen sei. Die Eigentümerin - sie ist mittlerweile verstorben - dürfte damals bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen sein.
Weitere Verhandlung in Wels
Zivilrechtlich wurde der Deal mittlerweile rückabgewickelt. Die Schuldsprüche wegen schweren Betrugs sowie bei der Maklerin zusätzlich wegen falscher Beweisaussage und Untreue hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits bestätigt. Bei einem der Anwälte hob der OGH aber das Ersturteil in einem Teilaspekt (falsche Beweisaussage) auf. Darüber wird diese Woche im Landesgericht Wels noch einmal verhandelt.
Die anderen Verurteilten hatten, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, gegen die Strafhöhen berufen. Die Oberstaatsanwaltschaft wollte eine stärkere Berücksichtigung des „gesteigerten Gesinnungsunwerts der Tat“, da das Opfer eine besonders vulnerable, weil in Geschäftsdingen völlig unerfahrene Person gewesen sei. Die Angeklagten wollten im Wesentlichen eine stärkere bzw. vollständige bedingte Nachsicht ihrer Strafen.
„Keine Wahrscheinlichkeit für Wohlverhalten“
Die Berufung des Immobilienunternehmens, das als Verband zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden war, wurde zurückgezogen. Der Berufungssenat fand, dass die Strafe für die Maklerin, die als Vertrauensperson für die alte Dame fungiert hatte, zu erhöhen sei. Einen bedingten Strafteil könne es nicht geben, weil die auch wegen Untreue und falscher Beweisaussage verurteilte Frau „im Juni 2021 und im Mai 2023 vor Gericht gelogen hat“. Man könne daher nicht von einer hohen Wahrscheinlichkeit für künftiges Wohlverhalten ausgehen, so die Begründung.
Einem der beiden Immobilienunternehmer wurde hingegen diese Wahrscheinlichkeit schon attestiert, seine Strafe wurde gesenkt. Im Fall seines Kollegen und der Anwältin wurden sowohl die Berufungen der Verurteilten als auch der Oberstaatsanwaltschaft zurückgewiesen und es blieb beim vom Erstgericht verhängten Strafmaß.
Die Causa dürfte noch einen weiteren Prozess nach sich ziehen: Der Ehemann der Maklerin muss sich ebenfalls wegen schweren Betrugs und Untreue verantworten, er soll als Tippgeber und Vermittler fungiert haben. Gegen ihn wurde bereits am 4. Oktober 2024 Anklage erhoben, das Landesgericht Wels hat aber bisher keinen Verhandlungstermin angesetzt, weil man die Entscheidung des OGH in der Grundcausa abwarten wollte.
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