Freispruch für FPÖ-Politiker, der Rehe beim Mähen getötet hat

Freispruch für FPÖ-Politiker, der Rehe beim Mähen getötet hat
Jäger hätten den Landwirt aufgefordert, mit dem Mähen zu warten, bis die Wiese nach Rehen durchsucht ist.

Sechs tote Rehkitze, zwei davon sollen erst so schwer verletzt worden sein, dass sie von Jägern erschossen wurden, zwei sollen erst Tage später auf einem Komposthaufen gefunden worden sein.

Die Jungtiere - allesamt nur wenige Wochen alt - sollen sich im hohen Gras einer Wiese im Mühlviertel versteckt haben. Auf der Wiese, die der nun angeklagte Landwirt und FPÖ-Funktionär gemäht hat. Ohne sich zuvor zu vergewissern, ob sich Tiere darin befinden könnten.

Und das, obwohl er von Jägern im Vorfeld darauf hingewiesen worden sei. Jedenfalls wirft ihm das die Staatsanwaltschaft vor. 

"Keiner Schuld bewusst"

Der 57-jährige Landwirt betonte vor Gericht, dass er sich keiner Schuld bewusst sei. Zwar gab er zu, drei junge Rehe mit dem Mähwerk erwischt zu haben. Diese seien aber "zu 100 Prozent tot" gewesen. Andere Rehe habe er nicht gesehen. 

Ihn habe niemand davor gewarnt und mit Drohnen habe er auch nie gearbeitet. Unter anderem deshalb, weil er noch nie zum Mähen mit Jägern Kontakt gehabt hätte. 

Zeuge revidiert Aussage zum Teil

Wie die OÖN berichten, habe ein Zeuge im Prozess seine ursprüngliche Aussage berichtigt. Er habe mit dem Landwirt zwar gesprochen, aber da habe dieser bereits gemäht. 

Und dass dem Angeklagten die Überprüfung der Wiese mit Drohnen "wurscht" sei, habe dieser nicht direkt zum Zeugen gesagt, sondern sei viel mehr eine Schlussfolgerung des Zeugen aus dem Gespräch mit dem Angeklagten gewesen. 

Angeklagt war der Bauer wegen Tierquälerei und schwerem Eingriff in ein fremdes Jagd- und Fischereirecht - darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Er wurde kurz nach Mittag am Landesgericht Linz freigesprochen - im Zweifel. Ihm sein kein bedingter Vorsatz nachzuweisen gewesen, befand das Gericht, und es gebe keine Verpflichtung für Landwirte vorsorgliche Maßnahmen zu treffen und einen Vorsatz könne man dem Mann nicht nachweisen, so die Begründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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