Gericht in Linz beschließt: Quakende Frösche sind zu akzeptieren
Die Frösche dürfen weiterquaken.
Der Rechtsstreit wegen quakender Frosche in einem Garten in Pasching findet nun ein Ende. Im Verfahren betreffend eine nachbarrechtliche Unterlassungsklage gegen Froschgequake hat das Landesgericht Linz - entgegen dem Urteil des Bezirksgerichtes Traun - entschieden, dass das Quaken der Frösche hingenommen werden muss.
Der Beklagte hat in seinem Garten einen Schwimmteich errichtet, in dem sich über viele Jahre hinweg ohne sein Zutun Frösche angesiedelt und vermehrt haben. Er selbst hat der Natur ihren Lauf gelassen. Das Landesgericht Linz hielt fest: Es handelt sich beim Quaken der Frösche um sogenanntes „Naturwirken“. Das Nachbarrecht sei nicht dazu da, um gegen bloßes Naturwirken vorzugehen.
Geschützte Tiere
Darüber hinaus gehören Frösche in Oberösterreich zu den geschützten Tieren, welche nach dem Naturschutzgesetz nicht verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten oder getötet werden dürfen. Jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Tiere ist verboten.
Eine nachbarrechtliche Pflicht zur Vergrämung (z.B. durch einen Amphibienzaun) sich natürlich ansiedelnder Frösche besteht nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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