Gefängnis Garsten: Denkmalschutz erleichterte Häftlingen Ausbruch

Gefängnis Garsten: Denkmalschutz erleichterte Häftlingen Ausbruch
Zwei Häftlingen war die Flucht aus der Justizanstalt Garsten Ende Juni geglückt. Bauliche Gegebenheiten sollen den Ausbruch erleichert haben.

Ende Juni war zwei Häftlingen die Flucht aus der Justizanstalt Garsten in Oberösterreich geglückt. Seitdem sind sie auf der Flucht. Wie es dazu kommen konnte, wollte Abgeordnete Irmgard Griss (NEOS) vom Justizministerium wissen. Ein Grund: Wegen "Vorgaben des Denkmalschutzes" könne die Nordseite des Koventtraktes - das Gefängnis ist in einem früheren Kloster - nicht optimal gesichert werden.

16 Punkte umfasst die parlamentarische Anfrage an Minister Clemens Jabloner, deren Antwort jetzt vorliegt. Als erstes wird ausgeführt, wie sich die beiden den Weg in die Freiheit bahnten. So gelangten sie "durch eine etwa 20 mal 30 Zentimeter große Öffnung in der Geschoßdecke des gemeinsamen Haftraums über den Dachboden auf das Dach des Anstaltsgebäudes, von wo aus sie sich abseilten."

Bauliche Gegebenheiten sollen "Entweichung begünstigen"

Bemerkt wurde ihre Verschwinden aber erst in der Früh um 7.10 Uhr. Wie viele Justizwachebeamte in Garsten Nachtdienst machen, darauf gab der Justizminister mit Verweis auf "äußerst sensible Daten" keine Antwort. Als Hilfsmittel dienten den Ausbrechern "manipulierte Werkmaterialien". Absprachen mit Fluchthelfern innerhalb oder außerhalb gebe es nach aktuellem Erkenntnisstand nicht. Auch Hinweise auf einen Gefängnisausbruch würden nicht vorliegen, heißt es in der Anfragebeantwortung.

Die Vermutung von Griss, dass bauliche Gegebenheiten in der Justizanstalt "eine Entweichung begünstigen", bestätigte Jablobner. Im Bereich der Nordseite gebe es "hinsichtlich der Außensicherung Verbesserungspotenzial". Wegen Auflagen des Denkmalschutzes seien diese jedoch zum Zeitpunkt des Ausbruchs noch nicht getroffen worden. Inzwischen wurden jedoch Stachelbandrollen angebracht.

Die Häftlinge befanden sich laut Jabloner im Normalvollzug und arbeiteten bei einem Unternehmen im Gefängnis. Beide hatten u.a. wegen schweren bzw. versuchten schweren Raubs mehrjährige Haftstrafen ausgefasst. Einer hätte noch bis Februar 2027 einsitzen müssen, der zweite bis Mai 2023. Vorzeitige bedingte Entlassungen seien wahrscheinlich gewesen.

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