Ex-Landesdirektor beklagt "Verbannung nach Alcatraz"

Robert Brunhofer mit Anwalt Hubert Niedermayr
Roland Brunhofer klagt ranghohen ORF-Job ein und verlangt Ehrenerklärung von ORF-General. Das Urteil ergeht schriftlich.

Mit einer Klage im Streitwert von knapp 600.000 Euro fordert der frühere Salzburger ORF-Landesdirektor, Roland Brunhofer, Wiedergutmachung von seinem Arbeitgeber. Unter anderem fühlt er sich bei der Besetzung der steirischen Landesdirektorenstelle im heurigen März übergangenen.

Beim Prozess am Arbeitsgericht Steyr gingen Donnerstag die Wogen zwischen den Streitparteien hoch und es wurden auch Einblicke ins Polit- und Intrigenspiel im ORF-Zentrum gegeben.

„Ich war mit Abstand der bestqualifizierte Bewerber. Auch die Bedingung, fünf Jahre in einer adäquaten Position gearbeitet zu haben, habe ich erfüllt“, erklärte Brunhofer vor Richter Christoph Kattnigg. Doch in der Sitzung des ORF-Stiftungsrats sei er von ORF-General Alexander Wrabetz gar nicht vorgeschlagen worden.

Zuvor seien ihm von Wrabetz nach der Übersiedlung auf den Küniglberg mehrere bedeutende Funktionen angeboten, aber nie fixiert worden. Stattdessen wurde sei er zunehmend gemobbt und verleumdet worden, schilderte sein Anwalt Hubert Niedermayr. Höhepunkt der Erniedrigung war zuletzt die Delogierung Brunhofers von der Chefetage in ein elf-Quadratmeter-Büro im Keller des Küniglbergs. „Mein Mandant wurde mit der Verbannung nach Alcatraz verspottet“, schilderte Niedermayr.

Einigungsversuch

Die Garantie eines Landesdirektorenpostens oder einer gleichwertigen Stelle im ORF, sowie eine Ehrenerklärung durch den Generaldirektor stellte Brunhofer mehrfach als Grundbedingungen für einen Vergleich. Zu einem solchen wollte Richter Kattnigg – „ich komme vom Familiengericht und hatte mit vielen Scheidungen zu tun“ – die Streitparteien mit sanftem Druck drängen.

ORF-General Wrabetz war nicht im Gerichtssaal: Er hatte vorweg beim Richter gefragt, ob seine Anwesenheit notwendig sei und durfte der Verhandlung fernbleiben. ORF-Rechtsvertreter Rupert Schrammel bestritt alle Vorhaltungen der Gegenseite und verwies auf einen mit Brunhofer verhandelten Vorschlag über dessen künftigen Einsatz im ORF. Trotz der Diskrepanzen schlossen beide Seiten Vergleichsgespräche nicht aus. Schrammel wird bei Wrabetz Rücksprache halten.

Das war dem Gericht zu wenig. Nach Beratung fällte Richter Kattnigg ein Urteil, das schriftlich ergehen wird.

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