Erpressungsversuch am Magistrat Wels: Richter verschärft Anklage

Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) und Magistratsdirektor Peter Franzmayr, der erpresst werden sollte
Einzelrichter erklärt sich für unzuständig: Delikt stelle eine schwere Erpressung dar.

Zusammenfassung

  • Einzelrichter erklärt sich für unzuständig und sieht schwere Erpressung statt einfacher Erpressung.
  • Angeklagter drohte mit Veröffentlichung kompromittierender Inhalte, um Beförderungen zu erzwingen.
  • Angeklagter behauptet, sich wegen Alkohol nicht an die Drohungen erinnern zu können.

Kein Urteil gibt es im Prozess gegen einen 43-jährigen Magistratsbeamten aus Wels, der versucht haben soll, den Magistratsdirektor Peter Franzmayr zu erpressen. Denn der Einzelrichter hat sich für sachlich unzuständig erklärt. 

In dem Fall gehe es laut dem Richter nicht nur um das Delikt der Erpressung, wie im Strafantrag festgehalten, sondern sogar um schwere Erpressung, wofür ein Schöffengericht zuständig sei.

In einer Mail wurde dem Spitzenbeamten "mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz bzw. gesellschaftlichen Stellung" gedroht, was für den Richter den Straftatbestand der schweren Erpressung erfülle.

Der Angeklagte soll im September 2024 unter Verwendung eines Aliasnamen angekündigt haben, kompromittierende Fotos und Videos zu veröffentlichen, wenn er sowie andere Kollegen nicht befördert würden. 

Zu viel Alkohol: Angeklagter will sich an Nachricht nicht erinnern

Außerdem soll der Angeklagte eine Pragmatisierung für sich selbst eingefordert haben. Der Magistratsdirektor habe jedoch sofort die Polizei eingeschaltet. Über die anonyme Adresse, bei der einen Telefonnummer hinterlegt war, wurde der mutmaßliche Täter rasch ausgeforscht. 

Seine Verantwortung bei den polizeilichen Einvernahmen: Er habe sich wegen übermäßigen Alkoholkonsum nicht daran erinnern können, diese Nachrichten verschickt zu haben. 

Staatsanwältin und Verteidiger gaben zur Entscheidung des Richter kein Stellung ab.

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