Deutschpflicht für Wohnbeihilfe: Schwarz-Blau droht Schlappe
Mit der Kürzung der Mindestsicherung für befristet Asylberechtigte handelte sich die schwarzblaue Landesregierung in OÖ im Vorjahr eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof ein. Mit dem im Vorjahr verschärften Zugang für Ausländer zur Wohnbehilfe über den Nachweis von Deutschkenntnissen steht der nächste Dämpfer ins Haus.
Im Fall eines türkischen Staatsbürgers, dem die Wohnbeihilfe wegen sprachlicher Defizite gestrichen worden war, entschied das Bezirksgericht Linz, dass das novellierte Landesgesetz diskriminierend sei. Gegen das nicht rechtskräftige Urteil werde man Berufung einlegen, kündigt FPÖ-Landesvize und Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner an.
Gegen die Wohnbeihilfen-Novelle liegen 16 Klagen vor. Betroffen sind auch bettlägrige Senioren oder Gastarbeiter, die seit Jahrzehnten in Österreich leben und gearbeitet haben. Der Klagsverband, der den Fall des Türken betreut, will mit einer höchstgerichtlichen Entscheidung einen Präzedenzfall schaffen.
Weil Deutsch der Schlüssel zur Integration sei, widerspreche das Linzer Urteil „dem Hausverstand“, meint ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer. Gerichtsentscheidungen seien aber zu respektieren. Kritisiert wird er dafür von SPÖ-Landesgeschäftsführer Georg Brockmeyer. Er habe sich mehr Respekt vor Gerichtsurteilen erwartet und sehe diese als „Inbegriff von Hausverstand“, so Brockmeyer.
Vor nächsten Urteilen muss sich die oö. Landesregierung am 12. August mit der Wohnbeihilfe befassen. Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) wird einen Antrag auf Reparatur der Novelle stellen. Dabei stützt er sich auf den Bericht der Volksanwaltschaft, die die Novelle als menschenrechtswidrig eingestuft hat.
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