Nach Stoß vom Zehn-Meter-Turm: Freispruch für Bademeister

Nach Stoß vom Zehn-Meter-Turm: Freispruch für Bademeister
Der Bademeister stand wegen Nötigung vor Gericht. Der Tatbestand wurde jedoch nicht erfüllt.

Nachdem ein Bademeister Mitte August im Freibad einen Burschen vom Zehn-Meter-Turm gestoßen haben soll, wurde sein Dienstverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Nun musste er sich vor dem Landesgericht Steyr wegen Nötigung verantworten.

"Der Tatbestand der Nötigung erfordert eine vorhergegangene Gewalt oder Drohung. Da in diesem Fall keine vom Willen des Opfers gesteuerte Handlung möglich gewesen ist, wurde der Mann freigesprochen", erklärt Pressesprecherin des Landesgerichts Steyr Christina Forstner.

➤ Mehr lesen: Fristlose Entlassung von "Orgasmus-Päpstin" vor Arbeitsgericht

Zahlreiche Augenzeugen hatten damals beobachtet, wie der 19-jährige Badegast auf dem Sprungturm stand und sich offenbar nicht zu springen traute. Da der Turm zu dem Zeitpunkt wieder gesperrt werden sollte, um den Bereich für Schwimmer zu öffnen, sei er vom Bademeister aufgefordert worden, den Bereich zu verlassen.

Mit Fußtritt hinuntergestoßen

Als der 19-Jährige dem nicht nachkam, ist der Bademeister zu ihm auf den Turm gestiegen. Es sei dann wohl zu einer Auseinandersetzung gekommen. Der Bademeister stieß daraufhin den 19-Jährigen mit einem Fußtritt vom Plateau. Der Vorfall wurde gefilmt und verbreitete sich rasch über die Sozialen Medien.

Direkt nach dem Zwischenfall soll der Bademeister zugeben haben, den Jugendlichen geschubst zu haben.

Kommentare