Baby starb nach Geburt in oö. Spital: Arzt muss vor Gericht
Nach dem Tod eines Babys kurz nach der Entbindung in der Klinik Vöcklabruck muss sich ein Gynäkologe nun wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte entsprechende Medienberichte vom Freitag und spricht von "ungewöhnlicher und auffälliger Verletzung der fachärztlichen Sorgfaltspflichten" durch den Mediziner. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt schwere Behandlungsfehler und Mängel bei der fachärztlichen Aufklärung der Mutter bei einer Entbindung im Dezember 2021 vor. Dadurch sei es zu einer Uterusruptur (einen Riss der Gebärmutter, Anm.) gekommen, die eine Notoperation notwendig gemacht habe.
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Das Baby starb acht Tage nach der Geburt aufgrund der dabei erlittenen Gehirnschäden. Bei der Mutter kam es zu großem Blutverlust. Seitens des Spitals wollte man den Fall unter Hinweis darauf, dass es ein laufenden Verfahren sei, nicht kommentieren.
Gynäkologe "selbstverständlich weiter beschäftigt"
Bestätigt wurde von einer Sprecherin der oö-Gesundheitsholding jedoch, dass der betroffene Gynäkologe weiterhin im Krankenhaus beschäftigt ist: "Er arbeitet selbstverständlich weiter." Allfällige Konsequenzen würden erst nach Abschluss eines Verfahrens gezogen. Jetzt sei es dazu verfrüht.
Fix sei, dass Fehler, die passieren, innerhalb der Gesundheitsholding proaktiv aufgearbeitet und auch kommuniziert würden, betonte die Sprecherin.
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