Mundhygiene-Bonus in OÖ: So bekommt man das Geld zurück

Eine zahnärztliche Behandlung.
Wer AK-Mitglied ist, kann einmalig 50 Euro für die jährliche Mundhygiene beantragen.

Mund auf! Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt ihre Mitglieder ab sofort mit einer neuen Direktleistung – dem Mundhygiene-Bonus. Wer sich bei einem Zahnarzt oder in einer Ambulanz für Zahnmedizin seine Zähne professionell reinigen lässt, erhält nun einen Teil der Kosten zurück.

Wer kann den Antrag stellen?

Anträge können von aktiven Mitgliedern ab 18 Jahren gestellt werden. Pensionist:innen erhalten diesen Bonus nicht. Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren haben laut Österreichischer Gesundheitskasse einen Anspruch auf eine unentgeltliche Behandlung pro Jahr.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Zeitraum, in dem Anträge gestellt werden können, ist von 1. Juli 2025 bis 31. Juli 2026. Der Zeitraum, für den der Nachweis der Behandlungen akzeptiert wird, muss innerhalb von 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 liegen. Im oben genannten Zeitraum kann der Antrag nur einmal gestellt werden.

Wie funktioniert das?

Der Antrag muss online gestellt werden und kann erst mit einer Rechnung ab dem 1. Juli 2025 eingereicht werden. Als Beleg für die Behandlung dient eine Honorarnote lautend auf das Mitglied, ausgestellt durch eine für professionelle Mundhygiene qualifizierte österreichische Einrichtung. Dieser Beleg muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 50 Euro und wird nach Prüfung und Zuerkennung auf die angegebene Kontonummer überwiesen.

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