19-Jähriger von alkoholisiertem Geisterfahrer getötet: 6 Monate Haft

Geisterfahrer-Unfall
Unfalllenker mit 1,78 Promille wegen grob fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Haft, 6 davon unbedingt, verurteilt. Nicht rechtskräftig.

Maximilian Haider war 19 Jahre alt, als er am 7. September, um zwei Uhr morgens, von seinem Bruder nach Hause gefahren ist. Gemeinsam hatten sie zuvor das Ländermatch Slowenien gegen Österreich (1:1) angeschaut.

Nur ist der 19-Jährige an dem Tag nicht zuhause bei seinen Eltern angekommen. Ein Geisterfahrer (47) hat ihn um zwei Uhr in der Früh auf der Westautobahn bei Vorchdorf (OÖ) frontal erwischt und aus dem Leben gerissen. 

Knapp sechs Monate später sitzt der Geisterfahrer am Landesgericht Wels vor der Richterin. Ebenfalls im Gerichtssaal: Die Familie des getöteten 19-Jährigen. 

19-Jähriger von alkoholisiertem Geisterfahrer getötet: 6 Monate Haft

Der Angeklagte vor Gericht

Für den Vater - er kommt im schwarzen Anzug und schwarzer Krawatte - ist es, als ob er seinen Sohn neuerlich begraben müsste. 

Der Vater, die von ihm getrennt lebende Mutter des 19-Jährigen, seine Geschwister: Sie alle kämpfen permanent mit den Tränen, ihr Schluchzen durchdringt den Gerichtssaal.

"Was sie sich wünschen, kann ihnen niemand geben", weiß der Privatbeteiligtenvertreter Michael Lanzinger, "dass der ganze Vorfall ungeschehen gemacht wird." 

Der Prozess sei "Teil einer Trauerreise, damit sie damit existieren können", sagt Lanzinger. 

15 Minuten Geisterfahrt mit 1,78 Promille

Mit 130 km/h war der Angeklagte in die falsche Richtung unterwegs, sagt die Staatsanwältin. Über 10 Minuten lang soll der Mann auf der falschen Seite schon gefahren sein, ehe es zu dem folgenschweren Unfall kam - dabei soll der 47-Jährige 1,78 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. 12 weitere Personen, die dadurch gefährdet wurden, listet die Staatsanwaltschaft ebenfalls auf. 

19-Jähriger von alkoholisiertem Geisterfahrer getötet: 6 Monate Haft

Geisterfahrer-Unfall auf der Westautobahn

Auf seine Krücken gestützt steht der 47-Jährige nach seiner Einvernahme durch die Richterin auf und wendet sich an die Familie des Opfers, die hinter ihm den Prozess verfolgt. 

Entschuldigung unter Tränen

"Es tut mir so leid, ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen und Ihnen mein herzliches Beileid ausdrücken. Ich habe mich selbst ins Aus geschossen." Dann setzt er sich, vergräbt das Gesicht hinter seinen Händen, weint. 

Im Verwaltungsstrafakt sind keine Einträge nach dem Führerscheingesetz vorhanden. Die Richterin ist überrascht, als der Angeklagte auf Nachfrage gesteht, dass ihm schon zwei Mal der Schein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen worden sei. 

Allerdings liegt das rund 20 Jahre zurück, darf bei der Strafbemessung demnach nicht berücksichtigt werden.

Alkofahrt nach Feuerwehreinsatz 

Der gelernte Maler war an dem Tag im Einsatz bei der Feuerwehr, hat geholfen, einen Lastwagen wieder fit zu bekommen. Dann wurde getrunken, er setzte sich - trotz Aufforderung eines Wirten, das Auto stehen zu lassen - hinters Steuer. 

"Ich kann mich an gar nichts von der Fahrt erinnern", sagt der Angeklagte. "Erst als es gecrasht hat und überall die Feuerwehr war, kann ich mich wieder erinnern", sagt er. 

Sein Verteidiger Andreas Mauhart sagt: "Ich verstehe den Hass, den die Angehörigen haben. Aber das Gericht ist nicht für Moral und Rache zuständig und muss kein Exempel statuieren." 

Der Angeklagte sei physisch und psychisch kaputt: "So etwas wird er nie wieder machen." Es sei "völliger Irrsinn, meinen Mandanten auch noch ins Gefängnis zu stecken".

Auf Zeugeneinvernahmen wird verzichtet, nach knapp einer Stunde gibt es das Urteil: 18 Monate Haft, zwölf davon werden bedingt auf drei Jahre nachgesehen. Der Angeklagte muss also für sechs Monate ins Gefängnis. 

Haftstrafe für "Wahnsinnsfahrt"

"Es gibt keine adäquate Strafe für diesen Unfall mit dem tragischen Ausgang", ringt auch die Richterin um Worte. Sie verweist in der Begründung auf die Schwere des Delikts sowie die Tatsache, dass der Mann als Geisterfahrer und schwer alkoholisiert unterwegs gewesen sei. 

"Eine gänzlich bedingte Strafe geht in so einem Fall nicht", stellt sie klar. Sie habe auf andere Entscheidungen geblickt und ein Ost-West-Gefälle bemerkt: "Im Bereich des Oberlandesgerichts Wien werden in solchen Fällen auch gänzlich unbedingte Haftstrafen verhängt, in Linz ist es nicht so streng."

Zum Angeklagten sagt die Richterin: "Sie haben eine Wahnsinnsfahrt abgeliefert." Eine entsprechende Bestrafung sei spezialpräventiv und auch generalpräventiv nötig: "Es geht nicht, dass man sich so stark alkoholisiert ins Auto setzt."

Die Familie des Todesopfers verlässt rasch das Gericht. Die Schwester des 19-Jährigen weint um ihren Bruder, mit der Strafe für den Geisterfahrer ist sie zufrieden: "Das hat er verdient, das passt."

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte haben sich Bedenkzeit erbeten, das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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