15-Jähriger verschickt Bombendrohungen: Vier Monate bedingt

15-Jähriger Schüler vor Gericht
- Ein 15-Jähriger wird angeklagt, Bombendrohungen per E-Mail an Schulen verschickt zu haben.
- Der Jugendliche erklärte, es sei ein "Spaß" gewesen, und muss 2.600 Euro zahlen.
- Das Urteil: 4 Monate bedingt mit Bewährungshilfe, nicht rechtskräftig.
Er hat den schwarzen Kapuzenpullover tief ins Gesicht gezogen, seine Eltern warten mit ihm gemeinsam vor dem Schwurgerichtssaal des Linzer Landesgerichts.
Die Situation ist dem 15-Jährigen offensichtlich sehr unangenehm. Geknickt sitzt er vor der Richterin.
Der Staatsanwalt klagt an: Der Schüler soll am 7. Mai dieses Jahres Mails an drei Schulen in Linz, Traun und in St. Veit an der Glan in Kärnten verschickt haben.
Der Inhalt war in englischer Sprache verfasst und enthielt die Ankündigung, dass in den Schulen Bomben versteckt seien, die jederzeit explodieren können.
"Wünsche euch viel Glück . . . "
Und schloss mit den Worten: "Ich wünsche euch viel Glück dabei, mich und die Bombe zu finden." Glück brauchten die Beamten nicht, sie wurden über seine IP-Adresse rasch fündig, es gab eine Durchsuchung, ein Handy wurde sichergestellt.

Vor Prozessbeginn: Angeklagter mit seinen Eltern
"Wie kommt man auf so eine Idee?", will die Richterin wissen. "Ich habe gedacht, das ist ein Spaß. Es tut mir leid", antwortet der Teenager. "Ich hoffe, dass es Ihnen leid tut. Ich kann nicht glauben, dass Sie sich keine Gedanken darüber gemacht haben, was diese Mails auslösen", lässt die Richterin nicht locker.
Die Aussagen reichen ihr nicht für ein volles Geständnis. "Haben Sie heute wenigstens schlecht geschlafen?" Der Angeklagte bejaht. Sie entgegnet: "Wenigstens was."
Jugendlicher muss 2.600 Euro zahlen
Der 15-Jährige bleibt dabei: Er sei sich der Konsequenzen nicht bewusst gewesen. Darauf baut auf sein Verteidiger: "Es war jugendlicher Leichtsinn, ein Blödsinn. Das weiß er selber." Auch die Eltern seien "not amused", so der Anwalt. Der junge Mann habe auch bereits die Kostenvorschreibung für zwei der drei Polizeieinsätze bekommen. Mehr als 2600 Euro muss der Jugendliche zahlen, den Betrag wird er seinem Vater in Raten zurückzahlen, unter anderem durch Einkünfte aus Ferialjobs.
Der Angeklagte wird das Schuljahr abschließen, darf weiterhin an der Bildungseinrichtung bleiben, er habe bereits ein Gespräch mit dem Direktor geführt und sich auch dort entschuldigt. Er ist nicht vorbestraft und bekennt sich schuldig.
All diese Punkte bezieht die Richterin in ihr Urteil ein und verhängt eine Freiheitsstrafe von vier Monaten bedingt mit einer dreijährigen Probezeit. "Sie müssen jetzt nicht ins Gefängnis, aber Bewährungshilfe müssen sie absolvieren", erklärt sie dem jungen Mann - nicht rechtskräftige - Urteil.
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