Wienerwald: Mountainbiker stören Friedhofsruhe im Urnenhain

MTB ride in the woods
Verwirrung um Trail. Verantwortliche appellieren an die Sportler, Regeln einzuhalten.

Die zwölfköpfige Gruppe hätte gar keine Chance gehabt, auszuweichen. Sonntagnachmittag waren sie im neuen Klosterwald am Kahlenberg, um einen Baum für eine künftige Urnenbeisetzung auszusuchen, als plötzlich ein Mountainbiker auf sie zuraste, berichtet Axel Baudach von der Klosterwald Verwaltungs GmbH.

Im letzten Moment konnte der Sportler, der laut dem Zeugen mit einem "Affenzahn" unterwegs war, abbremsen. "Es hätte nicht viel gefehlt und er wäre in die Gruppe hineingefahren." Dabei war der Fahrer sogar doppelt illegal unterwegs.

Der Vorfall ist kein Einzelfall. Seit Eröffnung des Urnenwalds am 1. Oktober seien immer wieder Mountainbiker illegalerweise durch das Friedhofsareal gerast. Zwei Mal wenige Meter neben einer Beisetzung. Das Problem: Der Weg, der durch das Waldstück führt, war von Sommer 2016 bis April 2019 legal befahrbar.

Doch seit dem heurigen Frühjahr wurde die Beschilderung entfernt; bei dem sogenannten "Schönstatt-Trail" ist nun nur noch der untere Teil für Mountainbiker geöffnet. Der bisherige obere Teil (zwischen Schönstatt und Forststraße) kann nicht mehr befahren werden.

Im Zuge der Neugestaltung des Mountainbike-Netzes im Wienerwald wurde stattdessen der Dornröschen-Trail als Ersatz errichtet, erklärt Saul Ferguson vom Verein Wienerwald Trails. Ganz abgesehen, davon, dass seit 1. November ohnehin eine Wintersperre herrscht und hier niemand radeln dürfte.

Wienerwald: Mountainbiker stören Friedhofsruhe im Urnenhain

Saul Ferguson (vorne) setzt sich mit dem Verein Wienerwald Trails für ein zeitgemäßes MTB-Angebot ein

Dieser Regelverstoß stößt auch Christoph Vielhaber, Chef des Wienerwald Tourismus, sauer auf. Zwei Jahre lang hatten seine Experten mit Gemeinden, Grundeigentümern, Jägern und Förstern verhandelt, um ein 1250 Kilometer langes, zeitgemäßes Mountainbike-Netz zu realisieren und die illegalen Fahrten in legale Bahnen zu lenken.

Doch genau mit solchen Aktionen sinke das Verständnis für den Sport, meint er. "Wir investieren pro Jahr 200.000 Euro und bieten acht Monate ohne Gegenleistung Mountainbiken an. Da kann man doch erwarten, dass es ein Einsehen gibt, dass man vier Monate lang nicht fahren kann", sagt er in Hinblick auf die Wintersperre von November bis März.

Falsch unterwegs, aber keiner Schuld bewusst

Der Mountainbiker jedenfalls sei sich keiner Schuld bewusst gewesen, meint Baudach. Er will sich Online über die Strecke informiert haben. Das aber offenbar schlecht, meint da Ferguson. Denn die aktuelle Route sei etwa auf der Homepage des Wienerwald Tourismus angegeben. Ganz abgesehen von der fehlenden Beschilderung. Die neuen Routen seien spätestens seit September mit Schildern ausgewiesen worden.

Der Verein Wienerwald Trails und auch der Wienerwald Tourismus appellieren nun an die Sportler, die Regeln einzuhalten. Sonst sei das Konzept der legalen Mountainbike-Routen in Gefahr. Grundeigentümern, Jägern und Förster seien über die weitere illegale Nutzung nicht erfreut. Wie auch die Klosterwald Verwaltungs GmbH, wo man eine massive Unfallgefahr ortet und die Haftungsfrage stellt.

Fair-Play-Regeln:

  1. Die Benützung der markierten Radrouten ist nur in den vertraglich fixierten Zeiträumen gestattet:
    März, Oktober                       09.00 - 17.00
    April, September                   08.00 - 18.00
    Mai – August                        07.00 - 19.00
     
  2. Respektvoller Umgang mit Grundbesitzern, Jagd- und Forstpersonal!
     
  3. Rücksichtnahme auf andere Waldbenutzer!
     
  4. Fahren auf halbe Sicht mit kontrollierter Geschwindigkeit!
     
  5. Vorsicht bei Arbeitsmaschinen, Holz oder Schlaglöchern auf der Fahrbahn, Weidevieh und Kraftfahrzeugverkehr!
    (Forststraßen sind Betriebsflächen und Arbeitsplatz)
     
  6. Beachten der Straßenverkehrsordnung!
     
  7. Rücksichtnahme auf Sauberkeit in der Natur!
     
  8. Ausrüstungskontrolle und Tragen von Helmen!
     
  9. Radfahren abseits der Routen und außerhalb der freigegebenen Zeiten ist illegal. Beachten von Fahrverboten und Sperren!
     
  10. Benutzung der Radrouten auf eigene Gefahr!

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