Wiener Wiesn: Wirt verlangt von Kellnern 1000 Euro Kaution
Die Arbeiterkammer kritisiert Verträge mit Kellnern am Prater-Oktoberfest "Wiener Wies'n" (19. September bis 6. Oktober). Ein Unternehmen aus Niederösterreich, das ein Gastrozelt auf dem Fest betreibt, verlangt demnach von seinen Mitarbeitern vor Dienstantritt 1.000 Euro Kaution. Laut Doris Rauscher-Kalod von der AK-Niederösterreich wurde damit "totes Recht aus dem Ständestaat aus der Mottenkiste geholt". Mit einem "seriösen Dienstverhältnis" habe dies nichts zu tun.
Der der AK vorliegende Dienstvertrag soll auch weitere unfaire Klauseln beinhalten. So müssten Kellner Getränke und Speisen zuerst vom Dienstgeber einkaufen und anschließend an die Wies'n-Gäste weiterverkaufen. Die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis ergebe dann den Monatslohn. Es gebe aber keinen Kollektivvertrag, der Gastronomiearbeiter zu Subunternehmern mache, versicherte die AK in einer Aussendung.
Die Vertragskonstruktion breche alle Regeln. Zudem müssten Beschäftigte sich verpflichten, nach dem Fest "in allen bestehenden und künftigen Betriebsstätten des Arbeitgebers" tätig zu sein.
Gültiges Recht
Kautionsklauseln in Dienstverträgen stammen zwar aus der Zeit des Ständestaats um 1937, sind zwar "totes" aber noch immer gültiges Recht. Deshalb habe die AK vorab keine Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten, erklärt Rechtsberaterin Jutta Maza gegenüber dem KURIER. Dienstnehmer, die sich um einen Job auf der Wies'n bewerben, rät sie, Verträge mit derartigen Klauseln nicht zu unterschreiben oder die Klausel herausstreichen zu lassen. Nach Beendigung des Dienstvertrages empfiehlt die AK-Expertin, den Arbeitnehmern genau zu überprüfen, ob ihre Dienstzeit genau nach den Vorschriften des Kollektivvertrages abgerechnet worden ist.
Von der kritisierten Firma war in Amstetten niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
Kommentare