Wiener Neustadt: Kripo ermittelt wegen Vergewaltigung von 13-Jähriger

Wiener Neustadt: Kripo ermittelt wegen Vergewaltigung von 13-Jähriger
Mädchen könnte mit K.o.-Tropfen außer Gefecht gesetzt worden sein. Ein Video von dem Übergriff in einem Nachtlokal machte in sozialen Medien die Runde.

Die Kriminalpolizei ermittelt in Wiener Neustadt nach der Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens auf Hochtouren. Die Schülerin soll am vergangenen Wochenende in einem Nachtlokal in der Nähe des Domplatzes von einem unbekannten jungen Mann auf der Toilette vergewaltigt worden sein. Ein Sprecher der Landespolizeidirektion Niederösterreich bestätigt auf Anfrage den Vorfall. Derzeit werde alles unternommen, um den Tatverdächtigen in dem Fall auszuforschen, heißt es von Seiten der Polizei. Der junge Mann ist auf einem Video, welches Szenen des gewaltvollen sexuellen Übergriffs zeigen soll, zu sehen. Das Video machte auf Snapchat und in anderen sozialen Netzwerken die Runde.

Wehrlos gemacht?

Laut ersten Informationen bestehe der Verdacht, dass die Schülerin in dem Nachtlokal mit K.o.-Tropfen oder ähnlichen Substanzen manipulierbar und damit wehrlos gemacht wurde. Ein Schnelltest auf eine Beeinträchtigung verlief positiv. Eine Untersuchung des Mädchens soll genauere Aufschlüsse bringen, erklärt die Polizei.

An der Schule der 13-Jährigen hat sich die Nachricht von dem schlimmen Übergriff seit Montag wie ein Lauffeuer verbreitet. "Auf Snapchat und in anderen sozialen Netzwerken kursiert intensiv und an viele Schüler unserer Einrichtung adressiert ein Kurzvideo eines gewaltsamen, sexuellen Übergriffs. Also einer Straftat", bestätigt der Direktor der Bildungseinrichtung auf Anfrage des KURIER.

Krisenarbeit an der Schule

Die Schule habe am Dienstag sofort reagiert und sofort mit der "nötigen Krisenarbeit" begonnen. Auch die Bildungsdirektion Niederösterreich wurde über den Fall in Kenntnis gesetzt. Alle Klassenvorstände haben die Schüler über die Umstände und Folgen in Bezug auf die Weitergabe und das Versenden von Videos und Bildern mit pornografischen Inhalten informiert. "Schon der Besitz von Videos und Bildern mit kinderpornografischen Inhalten, und dabei handelt es sich in dem Fall, ist strafbar. Auch das Ansehen und Speichern ist strafbar. Deshalb wurden die Schüler darauf sensibilisiert", heißt es in der Direktion der Schule.

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