Verfassungsgerichtshof: Wahl in Kottingbrunn muss wiederholt werden
Fast sechs Monate nach der Gemeinderatswahl steht fest, dass im Herbst mehr als 6.300 Kottingbrunner (Bezirk Baden) erneut zu den Wahlurnen gerufen sind. Denn die Einsprüche der Liste „Neues Kottingbrunn“, die aus Formalgründen am 26. Jänner nicht antreten durfte, fanden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Gehör. Innerhalb von hundert Tagen muss die Wahl nun wiederholt werden.
Ihren Ausgang hatte die Neuwahl am 19. Dezember 2019. Damals prüfte die Gemeindewahlbehörde die eingelangten Wahlvorschläge. Bei jenem der Liste „Neues Kottingbrunn“ wurde ein Fehler festgestellt – es war ein altes Formular verwendet worden, die notwendigen Angaben zu den Geburtsdaten der Kandidaten fehlten. Aber: Innerhalb von drei Tagen wäre eine Nachbesserung möglich gewesen.
Bote statt RSB-Brief
Ein Verbesserungsauftrag an Listenführer Wolfgang Muhsger wurde auch ausgeschickt. Und zwar, um angesichts der nahen Weihnachtsfeiertage und des Wochenendes auf dem Postweg keine Zeit zu verlieren, mit einem Boten. Weil dieser Muhsger persönlich aber nicht antreffen konnte, warf er die Verständigung in den Briefkasten. Und da sieht der VfGH den entscheidenden Fehler: Da die Verständigung nicht als RSB-Brief zugestellt wurde, war das Datum der Zustellung nicht nachweisbar und alles ab der Prüfung der eingelangten Wahlvorschläge wurde vom VfGH aufgehoben. Der VfGH widersprach damit der erstinstanzlichen Entscheidung der Landeshauptwahlbehörde.
Bürgermeister Christian Macho, dessen ÖVP am 26. Jänner mit 21 von 33 Mandaten eine satte Absolute und das beste ÖVP-Ergebnis im Land erreichte, meinte dazu, dass „die Entscheidung zu akzeptieren ist. Selbstverständlich stellen wir uns einer neuerlichen Wahl“. Man habe mit vier Parteien Arbeitsübereinkommen getroffen und „wir wollen auch nach der Wahl im Herbst auf einer breiten Basis gemeinsam für Kottingbrunn weiterarbeiten“. Der Wahlkampf soll kurz gehalten werden, Macho hofft auf eine hohe Beteiligung beim Wahl-Dacapo – den Termin legt das Land fest.
Eine hohe Wahlbeteiligung wünscht sich auch Wolfgang Muhsger. „Es freut mich, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat. Ich möchte mich aber auch bei allen Kottingbrunnern entschuldigen, dass sie nochmals zur Wahlurne müssen.“ Er ist optimistisch, dass seine Liste den Sprung in den Gemeinderat schaffen wird.
Unbegründet waren laut Ansicht des VfGH hingegen die Anfechtungen der Gemeinderatswahlen in Marchegg (Bezirk Gänserndorf) und Langenrohr (Bezirk Tulln). In beiden Gemeinden waren Wahlvorschläge der SPÖ zurückgewiesen worden. Was laut VfGH dem Gesetz entsprach. Auch in Litschau wird es keine Neuwahl geben. Dort hatte die Bürgerbewegung die Wahl beim VfGH angefochten.
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