St. Pölten: Saftige Geldstrafen für die Frequency-Zündler

St. Pölten: Saftige Geldstrafen für die Frequency-Zündler
Ein Duo hatte zehn Zelte angezündet und Wertgegenstände aus den Unterkünften gestohlen.

Zehntausende Menschen hatten im vergangenen August beim Frequency-Festival in St. Pölten ausgelassen gefeiert. Die Veranstaltung im Süden der Landeshauptstadt ging sehr friedlich über die Bühne – bis auf eine Ausnahme. Denn zwei junge Männer stahlen aus zehn Zelten nicht nur Wertsachen, sie steckten die Unterkünfte der Feierenden auch noch in Brand. Dass aus der dummen Zündlerei nicht eine Feuersbrunst entstand, ist wohl nur dem Zufall zu verdanken.

"Es ist zum Genieren"

Am Mittwoch mussten sich der Österreicher und der Slowake für ihre Tat am Landesgericht St. Pölten verantworten. Sie gaben zu, dass sie nach einem Konzert zum Zeltplatz zurückwanderten und dabei „auf diese dumme Idee“ gekommen seien. „Wir wollten Zelte anzünden“, berichtete der Österreicher. Zuerst krochen die beiden alkoholisierten Männer hinein, um nach Bier und Essen zu suchen. Dann habe man auch nach Gegenständen gesucht und diese mitgenommen, erzählten sie dem Richter.

„Es ist eigentlich zum Genieren“, beteuerten die beiden 21-Jährigen ihr Verhalten bei dem Festival. Sie betonten, dass sie betrunken gewesen waren, sie hatten jede Menge Gerstensaft und Wodka intus.

St. Pölten: Saftige Geldstrafen für die Frequency-Zündler

Die beiden Angeklagten vor dem Prozess

Sachbeschädigung

Dass die beiden nicht ins Gefängnis mussten, liegt in letzter Konsequenz an einem Gutachter. Denn dieser wertete das Anzünden der Zelte mit einem Feuerzeug nicht als Brandstiftung, sondern „nur“ als Sachbeschädigung.

Urteile

Die beiden Angeklagten hatten den Schaden in der Höhe von rund 7.000 Euro bereits im Vorfeld des Prozesses gutgemacht. Allerdings müssen die beiden Männer noch mal tief ins Börsel greifen. Denn der Slowake bekam neben einer bedingten Freiheitsstrafe in der Höhe von vier Monaten auch noch eine Geldstrafe in der Höhe von mehr als 8.000 Euro aufgebrummt, der Österreicher muss 3.750 Euro zahlen. Die Urteile sind rechtskräftig.

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