Sozialhilfe: NÖ und OÖ werden gekippte Regelungen nicht vollziehen

Gottfried Waldhäusl.
Damit sollen mögliche Regressforderungen verhindert werden, sagte der nö. Landesrat Waldhäusl.

Niederösterreich und Oberösterreich werden die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippten Regelungen der Sozialhilfe im Bundesland nicht vollziehen. Dies geschehe, um möglichen Regressforderungen vorzubauen, betonte der zuständige nö. Landesrat Gottfried Waldhäusl am Mittwoch im APA-Gespräch.

Das im Juni im Landtag beschlossene Ausführungsgesetz solle dennoch Anfang Jänner Geltung erlangen, betonte der FPÖ-Politiker.

"Die Länder (Niederösterreich und Oberösterreich, die bereits entsprechende Ausführungsgesetze verabschiedet haben, Anm.) dürften auch die aufgehobenen Bestimmungen mit 1. Jänner vollziehen", verwies Waldhäusl auf die - auch laut VfGH - geltende Rechtslage. Er selbst halte davon "aber wenig", Regressforderungen durch Betroffene könnten die Konsequenz sein.

Daher setzt der Landesrat darauf, die gekippten Maßnahmen - Verknüpfung mit Sprachkenntnissen und die Höchstsätze für Kinder - von den Bezirksverwaltungsbehörden vorerst nicht vollziehen zu lassen. "Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, es gibt einen sogenannten Vollzugsstopp."

„Sozialhilfe neu“ gekippt: Nur zwei Länder wollten sie umsetzen

Lösung bis Sommer

Unmittelbaren legistischen Handlungsbedarf ortete der FPÖ-Landesrat hinsichtlich des Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes nicht. "Wir werden jetzt abwarten, wie sich der Bund zu diesem Thema stellt." Eine Anpassung im Landtag bereits in der nächsten Sitzung im Jänner schloss Waldhäusl aus: "Von einem Schnellschuss halte ich nichts." Bis "spätestens Sommer" solle aber eine Lösung erarbeitet werden, "die verfassungsrechtlich auch hält".

Inhaltlich sah Waldhäusl das Ausführungsgesetz auch in Hinblick auf die nun gekippten Regelungen auf einem guten Weg. Die Deckelung der Mindestsicherung bezeichnete er als Schritt zu "mehr Gerechtigkeit und Fairness". Auch das Fordern von Deutschkenntnissen strich der Landesrat positiv hervor: "Integration ist nicht möglich, wenn jemand die Sprache nicht spricht."

Seitens des Landtagsklubs der ÖVP hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage, dass die "Entscheidung des VfGH zur Kenntnis zu nehmen" sei. Inhaltlich sollen "die vom VfGH gehobenen Punkte natürlich im Landesgesetz entsprechend adaptiert werden - der Rest bleibt bestehen". Wann eine solche Anpassung über die Bühne gehen soll, blieb offen. Abzuwarten sei, "wie sich eine kommende Bundesregierung diesem Thema nähert."

Auch Oberösterreich wird prüfen

Oberösterreich hat am Mittwoch ebenfalls erklärt, das entsprechende Ausführungsgesetz ab 1. Jänner in den aufgehobenen Punkten nicht zu vollziehen. Jetzt werde geprüft, wie die unzulässigen Bestimmungen im Land "verfassungskonform zur Umsetzung gebracht werden können", teilte die ÖVP mit.

Waren ÖVP und FPÖ in Oberösterreich am Dienstag noch in einer ersten Reaktion der Ansicht, der Bund habe die Pflicht, "das Grundsatzgesetz zu reparieren", wird dies jetzt doch das Land Oberösterreich tun. Sowohl die Verknüpfung der Sozialhilfe mit Sprachkenntnissen sowie die Staffelung der Höchstsätze ab der Geburt des zweiten Kindes kommen damit nicht im neuen Jahr.

"Das Grundsatzgesetz des Bundes gilt aber weiterhin", stellte ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer klar. Die zuständigen Abteilungen des Landes werden nur jene beiden Punkte in den nächsten Tagen prüfen. Drei Monate habe der Landtag dann Zeit, die entsprechende Korrektur zu beschließen.

Kommentare