Skurriler Vorfall in Stockerau: Mann grub Urne seiner Ex-Frau aus

Skurriler Vorfall in Stockerau: Mann grub Urne seiner Ex-Frau aus
Der 59-Jährige war bei der Tat alkoholisiert und zeigte sich kurze Zeit später selbst an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Das Gesetz ist klar formuliert: "Wer einen Leichnam oder Teile eines Leichnams oder die Asche eines Toten einem Verfügungsberechtigten entzieht oder aus einer Beisetzungs- oder Aufbahrungsstätte wegschafft (...) ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." So steht es im Strafgesetzbuch geschrieben. Und nach einem skurrilen Fall in Stockerau (Bezirk Korneuburg) könnte es sein, dass dieser Paragraph nun für einen 59-Jährigen schlagend wird. 

Denn der Mann soll, wie die NÖN zuerst berichteten, Ende März die Urne seiner Ex-Frau ausgegraben haben. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen in dem Fall übernommen. 

Der 59-Jährige soll bei der Tat betrunken gewesen sein. Und nicht nur das: Er wurde bei der Tat auch gefilmt, und zwar von einem 51-jährigen Bekannten. 

Selbstanzeige

Allerdings dürfte den Mann schon wenige Tage nach der Tat sein Gewissen gequält haben, denn er stellte sich mit einer Selbstanzeige der Polizei. Wobei er anfangs nicht mit der ganzen Wahrheit herausrückte: Er gab zunächst nämlich an, die Urne vor seiner Tür gefunden zu haben.

Durch seine Reue blieb dem 59-Jährigen wohl einiges erspart, denn der 51-Jährige soll geplant haben, den Mann mit dem Video zu erpressen. Um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kommen aber beide nicht herum; den Männern wird die Störung der Totenruhe vorgeworfen. Außerdem steht Diebstahl, die Vortäuschung einer strafbaren Handlung und - im Falle des 51-Jährigen - auch Nötigung im Raum. 

Ob es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird, ist aber noch offen, wie die Staatsanwaltschaft gegenüber noe.orf.at angab.

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