Elf Jahre Haft für Schussattentat auf Schnellstraße

Das Projektil blieb in Kopfhöhe stecken
29-Jähriger schoss auf seinen "Kontrahenten" nach einem Überholmanöver. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Ich bin ein Vollidiot“, damit rechtfertigt der 29-jährige Angeklagte aus Niederösterreich seinen Schuss auf das Fahrzeug des Opfers im Mai auf der Schnellstraße S3 im Bezirk Korneuburg. Er beteuert, dass er den Fahrer nicht töten oder verletzen wollte. „Ich wollte ihm einen Schock versetzen. Mehr aber nicht.“

Für diese Tat wurde der 29-Jährige nun zu elf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Geschworenen plädierten einstimmig im Sinne der Anklage. Es stand auch eine versuchte schwere Körperverletzung sowie gefährliche Drohung im Raum.

Tathergang

Der Fall hätte für das 55-jährige Opfer auch tödlich enden können. Weil er wegen eines Fahrmanövers des Mannes auf der Weinviertel-Schnellstraße S3 abrupt abbremsen musste, hat ein 29-Jähriger während der Fahrt zu seiner Faustfeuerwaffe gegriffen und auf den Kontrahenten gefeuert. Das Projektil blieb glücklicherweise zwischen Karosserie und der Seitenscheibe stecken. Dem Schützen wird am Mittwoch deshalb am Landesgericht Korneuburg der Prozess gemacht. Angeklagt ist er wegen versuchten Mordes.

Der Zwischenfall hatte sich auf der S3 im Bezirk Korneuburg in Fahrtrichtung Hollabrunn ereignet. Dabei dürfte sich der Angeklagte derart über den vor ihm fahrenden Autolenker geärgert haben, dass er zu seiner im Auto bereits liegenden Waffe griff. Er soll sich auf der Schnellstraße neben das Auto seines Kontrahenten gesetzt haben. Während der Fahrt öffnete er das Fenster auf der Beifahrerseite. Anschließend soll er mit einer Pistole vom Kaliber 6,35 mm auf den 55-Jährigen gefeuert haben. Der Mann am Steuer hatte riesiges Glück. „Das Projektil schlug auf Kopfhöhe im Bereich der Seitenscheibe im Fahrzeug ein“, bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl.

Prozess

Der 29-Jährige bekannte sich in seiner erstmaligen Aussage nicht schuldig zum Vorwurf des versuchten Mordes. Er gab zwar zu, den Schuss abgegeben zu haben, doch wollte er das Opfer nicht verletzen. Während des Prozesses geht es um die Frage, ob der Angeklagte vorsätzlich auf das Auto des 55-Jährigen geschossen hat.

Grund für den „Aussetzer“ war seiner Meinung nach ein durchzechtes Wochenende mit Alkohol und Kokain. Hinzu kam ein Streit mit der Freundin und der Großmutter. „Ich war einfach angefressen und hab‘ dann überreagiert.“

Das Opfer selbst wollte nicht in Anwesenheit des Angeklagten aussagen. Man merkte ihm an, dass er noch immer stark traumatisiert ist und unter den psychologischen Folgen des 27. Mai leidet. „Ich habe die Waffe und dahinter seinen Arm und seine Augen gesehen. Das werde ich nicht vergessen“, erklärt das Opfer zitternd und den Tränen nahe.

Schutzengel

Dabei hatte das 55-jährige Opfer mehr als nur Glück. Richter Helmut Neumar sagt selbst, er hatte an diesem Tag alle Schutzengel bei sich. Denn, dass der 29-Jährige wegen versuchten Mordes und nicht wegen Mordes vor Gericht steht, hat mit Glück zu tun. Durch die schlechte Lagerung der Munition war die abgefeuerte Patrone nicht in der Lage, das Autofenster zu durchschlagen.

Wie der Gerichtsgutachter erklärt, hat er selbst mit der vorhandenen Munition und Waffe seine Untersuchungen gemacht. Drei von vier Schüssen durchschlugen das Autofenster. „Von außen hätte man aber nicht erkennen können, dass die Patrone nicht in gutem Zustand ist. Auch ein Fachmann nicht“, erklärt der Gutachter.

Der Sachverständige sagt aber auch, dass mit der Tatwaffe eine gezielte Schussabgabe aus einem fahrenden Auto auf ein anderes fahrendes Auto nicht einfach ist.

Ein Geschworenengericht wird über die Frage entscheiden, ob der Vorfall ein Mordversuch war. Die Waffe besaß der Schütze illegal.

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