Der mutmaßliche Täter, der sich dafür nun am Landesgericht St. Pölten verantworten musste, streitet die Vorwürfe im Großen und Ganzen gar nicht ab, hat aber einen entscheidenden Einwand: Die von dem Opfer angegebene Schadenssumme in der Höhe von mehr als 300.000 Euro könne nie und nimmer stimmen. "Das meiste war ja nur noch Schrott", sagt der 43-jährige Deutsche, der sich in der Region als "Herr Rothschild" vorstellte und behauptete, ein Arzt zu sein. Beides war freilich eine Lüge.
Bagger über Ebay verkauft
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten wirft dem Angeklagten, der eine lange Liste an Vorstrafen vorweist, jedenfalls vor, sich als Verfügungsberechtigter ausgegeben zu haben, um die Maschinen dann an den Mann zu bringen. "Drei Anhänger habe ich verkauft, einen Bagger wurde ich über Ebay los", erzählt dieser. In Summe habe er insgesamt etwas mehr als 5.000 Euro kassiert. Sonst habe er nichts angerührt.
Deshalb stellt sich für den Richter natürlich die Frage, was nun tatsächlich verschwunden ist und wie man auf die Schadenssumme von mehr als 300.000 Euro gekommen ist. Da folgt auch schon der Auftritt eines ehemaligen Mordermittlers der Kriminalpolizei, der in diesem kuriosen Prozess ebenfalls eine Rolle spielt. Der Ex-Beamte war es nämlich, der der Polizei die dubiose Liste mit dem angeblichen Diebesgut übergab.
Ex-Ermittler geriet ins Schwitzen
Der ehemalige Ermittler gerät im Zeugenstand deshalb auch ordentlich ins Schwitzen. Die Rollen plötzlich vertauscht, muss er nun dem Richter erklären, warum auf dem Zettel beispielsweise ein E-Roller im Wert von 50.000 Euro stand. Der Ex-Polizist verteidigt sich damit, dass er nur die Angaben des angeblichen Besitzers (74) notiert habe.
"Danach bin ich damit gleich zur Polizei gegangen. Sonst habe ich mit der Sache nichts zu tun." Den 74-Jährigen habe er über einen Bekannten kennengelernt, erzählt er.
Weil das Opfer auch ein Privatbeteiligter in dem Verfahren ist, kann es ebenfalls Ansprüche geltend machen. Der Pensionist überlegt kurz und sagt dann ganz bestimmt: "Zehn Millionen Euro". Augenrollen beim Richter und Staatsanwalt.
Der Deutsche wurde wegen Diebstahls verurteilt. Weil er aber noch andere Strafen absitzen muss, gibt es für den aktuellen Fall keine Zusatzstrafe mehr – rechtskräftig.
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