Prozess um tödlichen Kranunfall in NÖ: "Es tut mir so furchtbar leid"

Prozess um tödlichen Kranunfall in NÖ: "Es tut mir so furchtbar leid"
Zwei Arbeiter stürzten bei einem Unfall in Blindenmarkt in ein Kirchendach, ein Mann starb. Nun wurde der Kranführer verurteilt.

Zusammenfassung

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  • Kranführer wegen unerlaubter Kranverlängerung für tödlichen Unfall verantwortlich gemacht.
  • Urteil: 9 Monate bedingte Haft und 3.000 Euro Geldstrafe für den Kranführer.
  • Kranfirma ändert Technik, um künftige Überlastungen zu verhindern.

Eigentlich war bereits alles erledigt. Die Arbeiter, die am 25. November 2024 mit Wartungsarbeiten am Dach der Pfarrkirche Blindenmarkt im Bezirk Melk beschäftigt waren, wollten sich schon zusammenpacken und Essen gehen.

Doch dann entschied man sich um, es ging noch einmal mehr als 15 Meter in die Höhe. "Wir wollten die Dachrinnen ausputzen", erinnert sich der Kranfahrer. Ein letzter Einsatz, der in der Tragödie endete.

"Er hat einen Fehler gemacht"

Zwei Arbeiter, ein 34-jähriger Dachdecker und sein 15-jähriger Lehrling, die sich in dem Arbeitskorb befanden, stürzten in die Tiefe. Sie fielen in das Dach und erlitten schwerste Verletzungen. Der 34-Jährige starb im Krankenhaus, der Lehrling musste tagelang auf der Intensivstation behandelt werden. Er hatte unter anderem einen Schädelbasisbruch erlitten.

Wie sich am Dienstag bei dem Prozess am Landesgericht St. Pölten herausstellte, hätte das Unglück nie passieren dürfen. "Mein Mandant hat einen Fehler gemacht", sagte der Anwalt des Kranführers, der sich wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten musste.

Tatsächlich hatte der 33-jährige Kranführer eine Verlängerung an dem Kran angebracht. Unerlaubter Weise, wie auch ein Gutachter feststellte. In Verbindung mit dem Arbeitskorb kam es zu einer Überlastung des Systems, ein Teil brach, die Arbeiter hatten keine Chance mehr sich zu retten.

Umdenken bei Kranfirma

Der Mostviertler, der eine jahrelange Erfahrung als Kranführer vorweisen kann, bekannte sich schuldig. "Ich habe nicht darüber nachgedacht, dass dieser eine zusätzliche Teil zu einer Überlastung führen könnte." Der 33-Jährige entschuldigte sich während des Prozesses bei dem Lehrling, zuvor auch bei der Mutter des Toten. "Es tut mir so furchtbar leid", sagte er.

Dass diese Verlängerung überhaupt technisch möglich war, soll zu einem Umdenken bei der Kranfirma geführt haben, berichtete der Gutachter. "Es wurde so umgestellt, dass das jetzt nicht mehr geht."

Nicht rechtskräftig

Das Urteil: 9 Monate bedingte Haft, zudem muss der 33-Jährige 3.000 Euro Geldstrafe zahlen, der Lehrling bekommt 5.000 Euro Schmerzengeld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Fix ist, dass es auch noch am Zivilrechtsweg weitergeht.

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