Am 15. Oktober 2022 überfällt ein Unbekannter eine Tankstelle in Frauenkirchen (Bezirk Neusiedl/See). Die Polizei tappt lange im Dunkeln, bis eine Niederösterreicherin Ende November 2022 den entscheidenden Hinweis liefert.
Anzeigenerstatterin vor Gericht
Daraufhin werden ein 30-Jähriger und eine 18-Jährige – die Schwester der Anzeigenerstatterin – festgenommen. Obwohl die 23-Jährige den entscheidenden Hinweis für die Aufklärung des Falls lieferte, musste sie sich am Dienstag nun aber selbst vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten.
Denn: Die entscheidenden Informationen hätten ihr eigentlich nicht zugestanden.
Einer Mitarbeiterin an einem Landesgericht waren bei einem Akt über eine laufende Observation der Nachname und Wohnort einer Beschuldigten aufgefallen, die sich mit dem der ihr bekannten 23-Jährigen deckten.
"Leichtsinn und Neugier"
Die Gerichtsmitarbeiterin, ebenfalls 23, vermutete eine Verwandtschaft und fragte bei einer gemeinsamen Freundin nach. Ihr sei bewusst gewesen, dass sie diese Informationen nicht weitergeben hätte dürfen. Doch „Leichtsinn und Neugier“ hätten überwogen, wie sie im St. Pöltner Gericht unter Tränen zugab.
Die stille Post konnte sie danach nicht mehr aufhalten: Die ebenfalls angeklagte 20-jährige gemeinsame Bekannte hatte die Infos bereits an die Schwester der 18-Jährigen weitergegeben – die dann Anzeige erstattete.
Gemeinnützige Arbeit
Die Gerichtsmitarbeiterin wurde entlassen und wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angezeigt. In St. Pölten konnte man sich nun diversionell einigen: Die Niederösterreicherin muss 150 Stunde gemeinnützige Arbeit leisten und 200 Euro zahlen. Auch ihre Freundinnen müssen wegen der Anstiftung zur Tat 120 bzw. 100 Sozialstunden leisten und eine Pauschale bezahlen.
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