Koch sperrte Frau ein und ging seelenruhig in St. Pölten zur Arbeit

„Die Anti-Gewalt-Therapie“, sagt der Richter zum Angeklagten, „scheint ja nicht viel gebracht zu haben.“ Kopfnicken. Tatsächlich ist der 20-Jährige der Justiz kein Unbekannter.
Vor einem Jahr wurde er bereits einmal am Landesgericht St. Pölten verurteilt, weil er seine Freundin attackiert hatte. Dass sie dennoch wieder zueinanderfanden, sorgt auch beim Richter für Kopfschütteln.
Jetzt sitzt der Österreicher wieder auf der Anklagebank. Und wieder soll das Opfer die Freundin des Mannes sein. Laut Anklage soll es in der Wohnung der jungen Frau zu einem Streit gekommen sein, der 20-Jährige sperrte daraufhin das Schlafzimmer zu und ging seelenruhig zur Arbeit in eine Küche.
„Ich habe zwei oder dreimal nachgeschaut, ob alles in Ordnung ist“, beteuert der junge Mann. Das Zimmer verlassen konnte sie aber erst nach knapp neun Stunden, Freiheitsentziehung lautet das entsprechende Delikt im Strafgesetzbuch.
Zudem wurde der Angeklagte auch körperlich brutal, ging auf die Frau los. Von Stößen ist die Rede, die Frau soll dadurch Prellungen erlitten haben.
Eigentlich müsste der 20-Jährige, der voll geständig ist, aufgrund seiner Vorstrafe direkt ins Gefängnis wandern. Der Richter gewährt ihm aber noch eine letzte Chance.
Zwar werden von den 15 Monaten Haft fünf Monate unbedingt ausgesprochen, der Angeklagte wird eine Zelle trotzdem nicht von innen sehen. Dafür muss er nun eine Fußfessel tragen. Nicht rechtskräftig.
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