Kinder missbraucht: Bademeister aus NÖ nach 20 Jahren vor Gericht

Die beiden Jugendlichen konnten gerettet werden.
Nach widersprüchlichen Angaben wurde ein heute 70-Jähriger zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er bestritt die Vorwürfe.

Vor 20 Jahren sollen zwei Volksschülerinnen in einem niederösterreichischen Hallenbad von einem Bademeister angesprochen worden sein. Unter dem Vorwand, ihnen das „Schmetterlingsbecken“ zeigen zu wollen, soll der damals 50-Jährige die Mädchen in den Keller des Bads geführt und sie dort sexuell missbraucht haben.

Dieser Übergriff soll sich zwischen September 2001 und Sommer 2002 ereignet haben. Doch erst im Vorjahr erstattete eines der Opfer Anzeige, nachdem ihre eigene Tochter beim Baden von einem Mann angesprochen wurde.

Opfer schilderten sehr detailliert

Vorerst wurde gegen Unbekannt ermittelt. Kurz darauf begegnete das Opfer dem Täter aber auf der Straße, anhand der Täterbeschreibung, wie auch des Wohnorts wurde der Mann ausgeforscht. Mittels eines Fotoalbums wurde der 70-Jährige endgültig identifiziert und kurzfristig sogar festgenommen. "Er war es ganz sicher, es kommt kein anderer in Frage", sagte die Staatsanwältin über den 70-Jährigen.

In einer kontradiktorischen Einvernahme schilderten die 1991 geborenen Opfer den Tatbestand „sehr detailliert, klar und eindeutig“, so ein Privatbeteiligtenvertreter. Dennoch bestritt der Pensionist am Donnerstag vor dem Landesgericht St. Pölten die Vorwürfe. Für seinen Verteidiger galt es zu klären, "ob es der richtige Angeklagte ist oder ob es zu einer Verwechslung der Person gekommen ist". Er ersuchte um einen Freispruch im Zweifel.

Ermittlungen wegen Kinderpornos

„Es war strikt verboten, dass sich Kinder in diesem Bereich aufhalten. Hätte ich das gemacht, wäre innerhalb von zwei Minuten die Polizei dagestanden“, beteuerte er seine Unschuld. In seiner Verantwortung verstrickte sich der Mann aber häufig in Widersprüche. So behauptete er, überhaupt keinen Zutritt zum Massagebereich gehabt zu haben, zwei ehemalige Kollegen berichteten aber von einem Generalschlüssel für Bademeister. Auch die Aussage des 70-Jährigen, wonach er damals keine langen Haare hatte, stand im Widerspruch zu Fotos und Zeugenbefragungen und auch Angaben zur Dienstkleidung deckten sich nicht.

Er habe nie ein sexuelles Interesse an Kindern und Jugendlichen gehabt, meinte der 70-Jährige weiters. Dem wurde entgegengehalten, dass im Zuge der Hausdurchsuchung Kinderpornos im gelöschten Teil seiner Laptop-Festplatte gefunden wurden. Dies war allerdings nicht Teil der Anklage, das Ermittlungsverfahren wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger ist vorläufig eingestellt.

24 Monate Haft

Während der Angeklagte von konstruierten Vorwürfen sprach, glaubte die Richterin nicht an „so viele Zufälle“. Der Schöffensenat verurteilte den 70-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu 24 Monaten Haft, wobei er acht Monate unbedingt absitzen muss. Dem Opfer wurde ein symbolischer Betrag von 500 Euro zugesprochen. Erschwerend wirkte sich bei der Strafbemessung u.a. der Umstand aus, dass es zwei Opfer gab. Mildernd war der bisher ordentliche Lebenswandel und das lange Zurückliegen der Tat. 

Mit dem Urteil solle der Öffentlichkeit gezeigt werden, „dass solche Taten bestraft werden“, sagte die Richterin – auch noch nach 20 Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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