Kein Platz für „Härtefälle“ in nö. betreuten Wohngruppen

Kein Platz für „Härtefälle“ in nö. betreuten Wohngruppen
Spezielle Angebote und Fachpersonal für Einzelbetreuungen fehlen, obwohl es genug Plätze in betreuten Wohneinrichtungen gibt.

Zwar ist Max (Name von der Redaktion geändert, Anm.) erst 16, das Landesgericht St. Pölten ist ihm aber schon lange nicht mehr fremd.

Bereits zum dritten Mal muss sich der junge St. Pöltner hier als Angeklagter verantworten. Nur wenige Monate nach seiner letzten Verurteilung wurde ihm unter anderem gefährliche Drohung zur Last gelegt.

Drohung vor St. Pöltner Nachtclub

Mit den Worten „I stich di o“ soll der Angeklagte einen ihm fremden 19-Jährigen gegen eine Bushaltestelle bei einem Club in St. Pölten gedrückt haben. Ob er ein Messer dabei hatte, kann jetzt nicht mehr geklärt werden – an der gefährlichen Drohung änderte dies für den vorsitzenden Richter ohnehin nichts. Als Strafe setzte es neun Monte Haft, die der 16-Jährige auch absitzen muss.

Ein rascher Rückfall, der wahrscheinlich hätte verhindert werden können.

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