Hund erschossen: Geldstrafe für Justizwachebeamten

Symbolbild
Mann erschoss Dalmatiner mit seiner Dienstwaffe, nachdem dieser seinen Hund attackiert haben soll.

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Ein Mann, der im Bezirk Melk einen Hund erschossen haben soll, hat am Freitag am Landesgericht St. Pölten wegen Sachbeschädigung eine teilbedingte Geldstrafe von 5.000 Euro erhalten. Er soll einer Frau gedroht haben, ihren Dalmatiner zu erschießen, wenn sie diesen nicht anleine. Dann soll er das bereits angeleinte Tier durch einen Schuss getötet haben. Der Justizwachebeamte wurde vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Das Urteil ist laut Gericht nicht rechtskräftig.

Der Dalmatinerrüde soll am 3. November 2020 laut früheren Polizeiangaben zuvor den Labradormischling des Mannes attackiert und in den Nacken gebissen haben, als der damals 55-Jährige mit seiner Frau und dem Tier einen Spaziergang auf einem Feldweg gemacht hatte. Dort waren auch zwei Frauen mit einem Auto unterwegs gewesen. Der Dalmatiner soll frei hinter dem Pkw hergelaufen sein. Der Mann soll die Frauen zum Anleinen des Hundes aufgefordert und angekündigt haben, das Tier bei einem Angriff zu erschießen, was dann auch geschah. Der Dalmatiner wurde mit einem Schuss getötet. Der Schütze habe eine Glock 17 - es handelte sich nicht um die Dienstwaffe des Mannes - legal mitgeführt und Selbstanzeige erstattet.

Sachbeschädigung

In der Einzelrichterverhandlung am Freitag erfolgte ein Schuldspruch wegen Sachbeschädigung. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen in Höhe von 50 Euro verurteilt, davon 20 Tagessätze bedingt für eine Probezeit von drei Jahren. Im Fall der Nichteinbringung wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen festgelegt. Zudem muss der Angeklagte 450 Euro Schadenersatz für den Hund und 150 Euro für die erlittene psychische Beeinträchtigung zahlen. Der Verteidiger meldete volle Berufung an, Privatbeteiligtenvertreter und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hatte das Verfahren zunächst eingestellt, weil aus Sicht der Anklagebehörde ein gerechtfertigtes Verhalten beim Schützen vorlag. Nach einem Fortführungsantrag des Landesgerichts wurde Anklage gegen den Mann erhoben.

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