„Hat sofort gekracht“: Geisterfahrer kommt mit bedingter Haft davon

„Hat sofort gekracht“: Geisterfahrer kommt mit bedingter Haft davon
49-Jähriger hatte nach Zechtour 1,8 Promille intus und raste auf Schnellstraße in den Gegenverkehr.

Es war ein verheerendes Bild, das sich den Einsatzkräften am 17. August auf der Schnellstraße S33 im Bezirk St. Pölten in Niederösterreich bot. Mehrere demolierte Autos standen auf der Fahrbahn, Notärzte mussten Personen versorgen, die schwere Verletzungen erlitten hatten. „Es hat sofort gekracht“, erinnerte sich eines der Opfer später wieder.

Für die Polizei war rasch klar, dass ein Geisterfahrer die Unfälle verursacht haben musste. Allerdings vermuteten die Beamten zuerst, dass der 49-Jährige in selbstmörderischer Absicht gehandelt hatte. Doch das stimmte nicht. Der St. Pöltner hatte sich mit 1,8 Promille hinter das Steuer gesetzt und war dann als Geisterfahrer Richtung Landeshauptstadt gerast.

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„Es tut mir wirklich sehr leid. Ich wünschte, ich könnte das Geschehene wieder rückgängig machen“, sagte der 49-Jährige nun vor Gericht. Er könne sich nur mehr daran erinnern, dass er mit einem Kollegen in Krems eine Zechtour unternommen hatte. Was danach passierte, wisse er nicht mehr, beteuerte der Niederösterreicher.

„Es hätte Tote geben können“, sagte der Richter bei dem Prozess. Tatsächlich wurden zwei Menschen schwer verletzt, ein Mann erlitt mehrere Brüche, Schnittwunden und ein Knalltrauma.

„Problem erkannt“

Der Angeklagte absolviert mittlerweile eine Therapie, um vom Alkohol wieder loszukommen. „Ich habe das Problem erkannt“, meinte er. Das Urteil: Sieben Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe in der Höhe von 3.000 Euro. Zudem muss der 49-Jährige Schmerzengeld zahlen. 

Klar ist auch, dass die Alkofahrt noch ein weitaus teureres Nachspiel haben wird, weil die Opfer den Zivilrechtsweg beschreiten werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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