Brände schockten Ort in NÖ: Videokamera brachte Wahrheit ans Licht

Ein rotes Feuerwehrauto mit Blaulicht fährt schnell.
Gleich vier Mal brannte es bei einem Einfamilienhaus im Mostviertel. Jetzt muss der Täter ins Gefängnis.

Etwas mehr als 800 Menschen leben in der kleinen Ortschaft im Bezirk Amstetten. Für viel Gesprächsstoff sorgten vor allem mehrere Feuerwehreinsätze in den vergangenen drei Jahren, die immer zu derselben Adresse führten: zu einem Einfamilienhaus.

Frau in Angst

Einmal brannte ein Auto, das unter dem Carport stand, dann ein Holzhaufen in der Garage. Die Frau, die in dem Haus mit ihrem Ehemann lebte, hatte bereits so große Angst, dass sie nachts sogar einen Feuerwehrlöscher mit ins Schlafzimmer nahm. Für die Polizei war rasch klar, dass es sich um Brandstiftung handeln musste.

Erst als eine Überwachungskamera vor dem Gebäude montiert wurde, konnte der mysteriöse Fall geklärt werden. Aufnahmen zeigten einen Mann, der ein weiteres Feuer gelegt haben soll.

Es handelt sich dabei um den Hausbesitzer selbst, den Ehemann der völlig verängstigten Mostviertlerin. Der 36-Jährige wurde verhaftet, befindet sich seit Monaten in Untersuchungshaft.

Am Freitag wurde dem Beschuldigten am Landesgericht St. Pölten der Prozess gemacht. "Ich hatte Stress in der Arbeit, mit dem ich nicht fertig geworden bin. Ich habe mit keinem darüber gesprochen, das war alles ein Riesenfehler", beteuerte der Angeklagte.

Das Gebäude des Kreisgerichts MCMIII in Backsteinoptik.

Der Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt

Dass das Haus des Paares bei den Brandstiftungen nicht in Flammen aufging, ist auch aufmerksamen Nachbarn und dem schnellen Eingreifen der Feuerwehr zu verdanken. Dennoch ist der Sachschaden beträchtlich, Personen kamen zum Glück nicht zu Schaden.

In Therapie

Die Opferanwältin sprach bei der Verhandlung von einer "kriminellen Energie", die von dem Angeklagten ausgehe. Dieser befindet sich mittlerweile in Therapie, zudem nimmt er an Sitzungen der Anonymen Alkoholikern teil.

Das Urteil: Drei Jahre Haft, davon wurde zwei Jahre bedingt ausgesprochen - nicht rechtskräftig.

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