Eine Woche nach der Geburt kam die junge Mutter mit ihrem Baby vom Krankenhaus heim. Die Frau soll laut Gericht unter einer psychischen Beeinträchtigung leiden, sie kann sich nur schwer artikulieren. Der Vater des Kindes leidet unterdessen an einer Augenkrankheit, seine Sehkraft liegt bei nur zehn Prozent.
Frage nach Obsorgeübertragung
Für den Richter steht fest, dass die Obsorgeübertragung zumindest unmittelbar nach Noahs Geburt stattfinden hätte müssen. Doch das war nicht der Fall, eine Betreuungshilfe hatte sich erst eine Woche danach angesagt.
Doch da war es schon zu spät.
Kind fiel auf den Boden
Bei einer Untersuchung stellte ein Arzt schwere Verletzungen bei dem Säugling fest. Diagnostiziert wurden Brüche an beiden Beinen und ein Schädelbruch, der zu Einblutungen ins Gehirn führte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Vater das Kind beim Anziehen einer Strumpfhose schwer verletzt haben dürfte. Zudem soll dem 21-Jährigen das Baby zu Boden gefallen sein, dabei erlitt es die massiven Kopfverletzungen.
"Es tut mir alles furchtbar leid", sagte der Angeklagte bei dem Prozess. Eine Absicht steckte hinter den Verletzungen freilich nicht, allerdings dürfte die Eltern mit dem Kind laut Gericht völlig überfordert gewesen sein.
Urteil
Als der Fall bekannt wurde, griff die Polizei ein und schickte den 21-Jährigen in Untersuchungshaft. Als sich der Nebel um die Vorwürfe wieder lichtete, wurde er aus dem Gefängnis wieder entlassen.
Das Urteil: Acht Monate bedingte Haft, der junge Mann muss zudem 11.400 Euro Schmerzengeld zahlen. Außerdem muss er für weitere Kosten aufkommen, die durch die körperlichen Schäden entstehen könnten.
Das Schuldspruch des Gerichts ist bereits rechtskräftig.
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