18.000 Euro Schaden: Bande nach Drogerie-Diebstählen vor Gericht

"Wir haben aus der Not heraus gestohlen", gab ein 31-Jähriger am Mittwoch vor dem Landesgericht St. Pölten zu Protokoll. Die Not dürfte groß gewesen sein, denn der Georgier musste sich gemeinsam mit drei Komplizen gleich in 15 Fällen wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls verantworten.
Rasierklingen und Zahnbürstenaufsätze im Visier
Innerhalb von nur zwei Wochen im vergangenen Dezember stahl die Bande aus Drogerie-Abteilungen in Niederösterreich, Oberösterreich und dem Burgenland Elektrogeräte im Wert von 18.000 Euro. Auch in St. Pölten schlug die Bande zwei Mal zu, drei Mal sogar in Herzogenburg (Bezirk St. Pölten-Land). Dort fand am 12. Dezember auch ihr letzter Coup statt, worauf hin die Mitarbeiterin eines Drogeriemarktes die Polizei verständigte.
Durch die sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte der 31-Jähriger umgehend von Bediensteten der Polizeiinspektion Herzogenburg angehalten werden. Nur wenige Tage darauf wurden auch seine Komplizen im Alter von 36, 48 und 29 Jahren ausgeforscht. Seither saß das Quartett in U-Haft.
Konkret hatten es die vier Männer auf Zahnbürstenaufsätze und Rasierklingen abgesehen. "Da muss man schon einen sehr starken Bartwuchs haben und sich oft die Zähne putzen", war für den vorsitzenden Richter in Anbetracht dieser Fakten eine Verzweiflungstat nur "schwer vorstellbar". Tatsächlich nahm ein Hehler den Dieben die Ware ab, um sie weiterzuverkaufen.
Aufenthaltsverbot und Freiheitsstrafen
Trotz geständiger Verantwortung setzte es für alle vier Angeklagten Freiheitsstrafen. "Das waren keine normalen Ladendiebstähle mehr. Sie sind extra angereist und es gab einen Abnehmer", so der Richter. Der 31-Jährige muss 14 Monte in Haft, der einschlägig in Deutschland vorbestrafte 29-Jährige sogar 16 Monate. Die beiden weiteren Komplizen (36 und 48) müssen 12 bzw. neun Monate in Haft, wobei ihnen acht bzw. sechs Monate bedingt nachgesehen werden.
"Wenn wir wieder aus der Haft entlassen werden, kommen wir nie wieder zurück", stellten die Georgier gleich selbst ein künftiges Aufenthaltsverbot in den Raum. Nicht rechtskräftig.
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