Türkei-Urlaube
Denn: Herr M. war schon öfters in der Türkei auf Urlaub. „Und die Türkei ist ja bekannt für Kebab. Aber wissen Sie was?“, sagt er zum Richter. „Dort isst man gar kein Kebab. Das gibt’s nur in Österreich und Deutschland. Das hat mir der Reiseführer erzählt.“
Er beteuert, kein Rassist zu sein. „Ich hab schon vor Jahrzehnten mit Ausländern zusammengearbeitet. Und sogar heute hab ich noch ein paar Asylanten im Bekanntenkreis.“
An dem Tag, als er das Posting schrieb, habe er einen „Grant“ gehabt. Und so habe er sich hinreißen lassen, seinen Unmut öffentlich zu teilen. „Nun endet unser Land im Asylanten-Chaos“, schrieb er etwa.
Bitte, danke
Dabei liegt es an Herrn M. selbst, dass es überhaupt bis zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist. Denn der 62-Jährige hatte im Vorfeld das Angebot bekommen, stattdessen das Programm „Dialog statt Hass“ beim Verein Neustart zu absolvieren. „Soll ich da einmal die Woche hinfahren und schön brav bitte und danke sagen? Was soll ich bei der Schulung: „Wie benehme ich mich richtig?“, ärgert er sich.
Doch immerhin: „Das wird mir nicht mehr passieren“, beteuert Herr M.
„Dass das nicht besonders schön und gescheit war, was sie da geschrieben haben, ist klar. Bei den modernen Medien kommt einem oft etwas über die Tasten, das man später bereut“, zeigt der Richter Verständnis – und spricht Herrn M. vom Vorwurf der Verhetzung frei. Denn: „Dazu brauchen wir die Absicht, jemanden in seiner Menschenwürde zu verletzen. Dass jemand zu faul ist zum Arbeiten, das reicht nicht.“ Der Freispruch ist rechtskräftig.
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