Waidhofen/Thaya: Volksbefragung zu Windkraftanlage ist gesetzeswidrig

In drei von fünf Gemeinden entschieden sich die Bürger für Windkraftanlagen
In Waidhofen an der Thaya gab es in März 2024 eine Volksbefragung zu den am Predigtstuhl, das ist der Hausberg und ein Erholungsort der Waidhofener, geplanten Windkraftanlagen. Die fiel positiv aus, die Volksbefragung wurde allerdings von kritischen Bürgern angefochten. Der Verfassungsgerichtshof hat der Anfechtung nun Folge gegeben: Er erklärte die Fragestellung als gesetzeswidrig, daher ist das Verfahren zur Gänze aufgehoben.
Trotzdem hält Josef Ramharter, der Bürgermeister (ÖVP) von Waidhofen am - äußerst knappen - Ergebnis der Volksbefragung fest und möchte demnächst offensichtlich den für die Gemeinde lukrativen Gestattungsvertrag mit den Betreibern abschließen, wie die APA berichtet. Er argumentiert „der Wille der Bevölkerung wäre eindeutig zum Ausdruck gebracht worden“.
Umweltorganisation von Reaktion des Bürgermeisters verwundert
Aus Sicht der Umweltorganisation „Pro Thayatal“ ist diese Reaktion verwunderlich und demokratiepolitisch bedenklich: „Ist eine derartige politische Einstellung und Vorgangsweise mit den Prinzipien eines Rechtsstaats und dem Erkenntnis des Höchstgerichts vereinbar?“, fragt sich der Obmann der Umweltorganisation Manfred Maier.
Weiter wird vom Bürgermeister laut APA argumentiert, „wir haben vor der Volksbefragung in den Stadtnachrichten auf insgesamt 16 Seiten informiert“- aus Sicht der Umweltorganisation zählt als Information aber nicht die Anzahl der Seiten, sondern der darin transportierte Inhalt. Da zum Zeitpunkt der Volksbefragung die auf Landesebene erarbeiteten Gutachten zu den verschiedenen Schutzgütern, wie Landschaft oder Artenvielfalt im Raum Waidhofen noch gar nicht zur Verfügung standen, war diese „Information“ aus Sicht vieler kritischer Bürger nichts anderes als eine 16 seitige Werbeeinschaltung des Projektbetreibers, genauso wie die damit verbundenen „Windgespräche“.
„Pro Thayatal“ fordert, Erkenntnis des Höchstgerichts zu respektieren
Der Gestattungsvertrag (aus Sicht der Umweltorganisation besser „Bestattungsvertrag der Landschaft im Thayatal“) sei offensichtlich der nächste Schritt, der ohne tiefere Kenntnis der zu schützenden Umweltgegebenheiten gesetzt werden könnte. Damit werden die Feststellungen des Bürgermeisters und die angekündigte weitere Vorgangsweise zur politischen Farce.
Auch die NÖ Landesregierung sei gefordert, denn das Abstimmungsergebnis war letztendlich Grundlage für die Aufnahme des Predigtstuhls in den Windkraft-Zonenplan. Da dieses Verfahren mit seinem Ausgang jetzt als gesetzeswidrig feststehen, sei diese Begründung nicht mehr gegeben. Daher fordert „Pro Thayatal“, das Erkenntnis des Höchstgerichts zu respektieren, sich nicht mehr auf das dabei erzielte „Ergebnis“ zu berufen und das Windkraftprojekt am Predigtstuhl nicht weiter zu verfolgen.
Kommentare