NÖ: Geldstrafe nach Arbeitsunfall mit zwei Toten

NÖ: Geldstrafe nach Arbeitsunfall mit zwei Toten
Weil eine Künette einstürzte, musste zwei Männer sterben. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt.

Der Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 31-Jährigen in St. Pölten ist am Freitag mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 420 Tagessätzen mit dem Mindestsatz von vier Euro verurteilt.

Baustelle stürzte ein

Am 1. Juni vergangenen Jahres waren ein Rumäne und ein Ukrainer beim Einsturz einer etwa 2,70 Meter tiefen, ungesicherten Künette gestorben.

Dem Beschuldigten wurde als Bauherr und Dienstgeber der beiden 38-jährigen Saisonarbeiter vorgeworfen, Tätigkeiten in der Künette ohne die notwendigen Schutzbestimmungen veranlasst zu haben.

Aufgrund des Lebenswandels des Angeklagten, seiner erlittenen Verletzung - er war während des Unfalls selbst im Schacht, konnte sich aber noch rechtzeitig retten - und wegen der psychischen Belastung durch das Unglück, kündigte der Richter den Mindesttagessatz für die Berechnung der Geldstrafe an. Zudem habe der Beschuldigte Sorgepflichten und müsse einen Agrarkredit abbezahlen.

Angeklagter war nicht alleine Schuld

Der 31-Jährige hat laut Richter zwar nicht die nötige Expertise zur Aushebung der Künette, hätte sich jedoch besser informieren müssen. Der 2,70 Meter tiefe und 60 Zentimeter breite Schacht entsprach für den Sachverständigen jedenfalls keineswegs den Sicherheitsvorschriften. Der Angeklagte sei jedoch auch nicht als einziger Schuld an dem Unfall.

Im Zentrum der dreitägigen Verhandlung stand lange Zeit die Frage, ob der Beschuldigte der Baufirma einen Auftrag zur Aushebung der Künette erteilt, oder lediglich eine Überlassung eines Baggers mit Fahrer angefordert hatte.

Anhand dessen könne die Verantwortung für den Arbeitsunfall ermittelt werden, hieß es. Sowohl die Mitglieder der Erdbaufirma als auch der Baggerfahrer konnten sich in vielen Punkten jedoch nicht mehr an den genauen Unfallhergang und die Umstände erinnern.

"Unrichtige Aussagen"

Der Verteidiger warf den Zeugen vor, „unrichtige Aussagen“ getätigt zu haben. Sie könnten sich zwar an Details erinnern, jedoch nicht an schwerwiegende Vorfälle, für die den Angeklagten keine Schuld treffe.

Bei allen Angaben sei versucht worden, die Verantwortung von sich zu weisen. Der Verteidiger erbat nach dem Schuldspruch drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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