Neuauflage für SPÖ-Promiprozess

Die drei Angeklagten beim Prozess im Sommer
Oberlandesgericht hob das Urteil gegen Ex-Bundesrätin Ingrid Winkler und Spitzenbeamten der Stadt wiener Neustadt auf.

Mit Tränen und tief reichenden Emotionen endete im heurigen Sommer der Betrugsprozess gegen die langjährige Wiener Neustädter SPÖ-Bundesrätin Ingrid Winkler, den amtierenden SPÖ-Verkehrsstadtrat Martin Weber und den Spitzenbeamten Gerald S.. Alle Drei kamen mit Geldstrafen und einer Diversion davon, so schien es zumindest anfänglich.

Für zwei der drei Beteiligten ist die Affäre aber noch lange nicht ausgestanden. Wie der KURIER in Erfahrung gebracht hat, muss das Verfahren gegen Winkler und Gerald S. neu aufgerollt werden. Am 18. Jänner müssen sie sich erneut wegen schweren Betrugs vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Das Oberlandesgericht Wien hat der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Recht gegeben und das Diversionsurteil aufgehoben.

Belastende Akten

Die frühere SPÖ-Vizepräsidentin des Bundesrats, ihr Parteikollege und der Spitzenbeamte sind die prominenten Gesichter der Wohnungsaffäre, die nach dem Regierungswechsel im Jahr 2015 in Wiener Neustadt ans Tageslicht kam. Alle drei waren als Politiker und Angestellte für die Abrechnungsmodalitäten hunderter Gemeindewohnungen verantwortlich. Dabei ist es zu groben Missständen gekommen. Den Mietern wurden über Jahre hinweg falsche Abrechnungen zur Vorlage bei der Wohnbau-Förderstelle des Landes und dem Finanzamt ausgestellt. Entstandener Schaden laut Gutachten: 200.000 Euro. Besonders peinlich mutete vor Gericht an, dass der Fehler zwar erkannt, allerdings 2014 übereingekommen wurde, weiterhin die falschen Listen zu verwenden. Der dazu gehörige Aktenvermerk trägt die Unterschrift aller drei Angeklagten.

Alle Protagonisten entschuldigten sich geläutert im Prozess für die „Sorglosigkeit“ im Umgang mit den Abrechnungen. Die Staatsanwaltschaft vermutete allerdings ein politisches Kalkül als Motiv. Demnach sollte die Peinlichkeit im Wahlkampf vor der Gemeinderatswahl nicht hochkommen.

Weil SPÖ-Stadtrat Martin Weber ein umfassendes Schuldeingeständnis abgelegt und 20.000 Euro Schadenswiedergutmachung geleistet hatte, wurde das Urteil gegen ihn nicht beeinsprucht, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl.

Die Diversion mit 5500 Euro Geldstrafe für Gerald S. und 6000 Euro für Ingrid Winkler sah das Oberlandesgericht, genauso wie die Staatsanwaltschaft, jedoch als nicht angemessen an.

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