Nach Skandal um Nacktaufnahmen will SPÖ Gesetzeslücke schließen
Der KURIER-Bericht über einen ehemaligen Fußballtrainer aus dem Mostviertel, der Spielerinnen in der Duschkabine mit seinem Handy heimlich filmte, hat für großes Aufsehen gesorgt.
Entschließungsantrag
Die Empörung war auch deshalb so groß, weil der 27-Jährige straffrei davonkommen wird, das Verfahren wurde bereits eingestellt. Nun hat der SPÖ-Abgeordnete Hannes Jarolim im Parlament einen Entschließungsantrag gestellt, um auf die Gesetzeslücke aufmerksam zu machen und diese auch zu schließen. Wörtlich heißt es in dem Antrag:
Einen Menschen nackt ohne dessen Einwilligung zu filmen oder zu fotografieren ist ein massiver Eingriff in die Selbstbestimmung. Eine neue strafrechtliche Norm könnte deshalb im Abschnitt des Strafgesetzbuches zu „Strafbare Handlungen gegen die Freiheit“ verankert werden. Die Abgrenzung zu bereits bestehenden strafgesetzlichen Bestimmungen wie z.B. § 207a (Pornographische Darstellungen Minderjähriger) ist zu berücksichtigen und es sollen auch nicht Fälle erfasst werden, die nicht strafwürdig sind. Insofern könnte die neue Gesetzesstelle eine Passage enthalten wie z.B. „…und damit die Menschenwürde des/der Betroffenen erheblich beeinträchtigt wurde“.
Ob der Nationalrat der Forderung folgen wird, ist allerdings noch unklar.
Kommentare