Menschenrechtsgerichtshof untersucht Tod eines Rekruten in Horn
Nach dem Tod eines Rekruten 2017 in Horn hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet. Der 19-Jährige war am 3. August 2017 bei einem Fußmarsch in der Nähe der Kaserne in Horn zusammengebrochen und starb später im Krankenhaus. Todesursache war laut Obduktion eine Überhitzung des Körpers. Bei einer Blutuntersuchung wurde außerdem ein akuter Infekt festgestellt, der zu einer Sepsis geführt hatte.
Ermittelt wurde in der Folge gegen vier Soldaten, die an der Durchführung des Marsches beteiligt waren. Sie standen unter anderem unter dem Verdacht der grob fahrlässigen Tötung sowie der Vernachlässigung der Obsorgepflicht nach dem Militärstrafgesetz.
Verfahren eingestellt
Die Kremser Staatsanwaltschaft kam letztlich zum Schluss, dass die Vorgesetzten gegen keine Vorschriften verstoßen haben. Sie hätten aufgrund der Hitze ausreichend Wasser zur Verfügung gestellt und leichtere Adjustierung angeordnet. Weiters hätten sie nicht erkennen können, dass der junge Mann an einer akuten septische Entzündung litt.
Für den Anwalt der Mutter des 19-Jährigen, Helmut Graupner, geht es nun insbesondere darum, „warum die Justiz das von der Mutter des Rekruten vorgelegte Gutachten eines renommierten Infektiologen und Notfallmediziners ignoriert hat und ausschließlich dem Gutachter der Staatsanwaltschaft – der weder Infektiologie noch Notfallmediziner ist – gefolgt ist, ohne ein Obergutachten einzuholen“.
Der EGMR publizierte am Montag in Summe fünf Fragen an die beteiligten Parteien. Behandelt wird demnach unter anderem, ob gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben verstoßen wurde.
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