Maskenpflicht in niederösterreichischen Kliniken fällt am 1. Mai

(Symbolbild)
Der Schritt ist im Arbeitsübereinkommen zwischen ÖVP und FPÖ vorgesehen.

Am 30. April 2023 endet von Bundesseite die Maskenpflicht im vulnerablen Bereichen wie Pflegeheimen, Spitälern und Apotheken. Damit werden auch alle bisherigen Corona-Regelungen in den NÖ Kliniken und Pflegezentren aufgehoben.

Mehr zu dem Thema lesen Sie hier: Am 30. Juni endet die Pandemie: Wie aus Corona eine normale Krankheit wird

Dies ist im aktuellen Arbeitsübereinkommen zwischen ÖVP und FPÖ vorgesehen und wird mit 30. April in Tat umgesetzt, berichtet das Land NÖ in einer Aussendung.

Der Schritt sei einerseits deshalb gerechtfertigt, weil der Schutz der Bevölkerung durch die Impfung und überstandener Infektionen "zum größten Teil" gegeben sei, sagt der für die Kliniken zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP). " Andererseits kommen wir auch dem Wunsch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach, die sich nach fast drei Jahren Pandemie ein Ende der Maskenpflicht herbeigesehnt haben."

Besucherinnen und Besucher in den NÖ Klinken und Pflegezentren mussten bisher keinen 3-G-Nachweis mehr erbringen, nur das Tragen der Maske war noch verpflichtend. Ab 1. Mai entfällt nun auch das.

Tests weiter möglich

Patientinnen und Patienten, bei denen aufgrund typischer Symptome eine Covid-Infektion vermutet wird, können auch weiterhin mittels Antigentest bzw. PCR-Test in den Kliniken getestet werden.

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