Bockfließ: Schlossherr nach Dreifachmord zu lebenslang verurteilt

Bockfließ: Schlossherr nach Dreifachmord zu lebenslang verurteilt
Der 55-jährige Adelige Tonno Goëss soll Bruder, Vater und Stiefmutter im Schloss Bockfließ erschossen haben. Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.

Weil er seinen Bruder, seinen Vater sowie seine Stiefmutter im Dezember 2018 im Kaminzimmer eines Anwesen im Bezirk Mistelbach mit einer Schrotflinte erschossen haben soll, ist der 55-jähriger Schlossherr Tonno Goëss am Freitag am Landesgericht Korneuburg wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.

Urteil zum 3-fach Mord auf Schloss Bockfließ

Die Geschworenen entschieden nach rund zweieinhalbstündiger Beratung hinsichtlich der Schüsse auf die 87 Jahre alte Stiefmutter einstimmig auf Mord. In Bezug auf die Tötungen des Bruders und des Vaters fiel das Stimmverhältnis sechs zu zwei aus. Bei der Strafbemessung wirkten sich nach Angaben des vorsitzenden Richters Martin Bodner die mehrfache Tatbegehung und die Tötung zweier Angehöriger sowie einer wehrlosen Person erschwerend aus. Mildernd wurden der ordentliche Lebenswandel, das Geständnis und die deutlich herabgestufte Dispositionsfähigkeit gewertet.

Frage: Mord oder Totschlag?

Der Prozess drehte sich vor allem um Frage, ob es sich bei der Tat um Mord oder Totschlag gehandelt hatte. Verteidiger Peter Philipp betonte in seinem Plädoyer, dass aus seiner Sicht „alle Voraussetzungen des Totschlags“ vorliegen würden. Eine Art „Explosion“ beim Angeklagten sei der Auslöser „für diese fürchterliche Tat“ gewesen.

Dem hielt die Staatsanwältin entgegen, dass das Vorgehen des 55-Jährigen „zielgerichtet und überlegt“ gewesen sei. Alles deute darauf hin, dass der Verdächtige die drei Personen nach „einer bewussten Entscheidung“ getötet habe. Sie forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen dreifachen Mordes.

Dem folgte das Geschworenengericht nach rund zweieinhalbstündiger Beratung. Hinsichtlich der Schüsse auf die Stiefmutter fiel das Votum der acht Laienrichter einstimmig aus. Die Handlungen gegen Bruder und Vater wurden im Verhältnis sechs zu zwei als Mord gewertet. Die entsprechenden Eventualfragen nach Totschlag entfielen allesamt. „Diesen Taten ist nur eine Strafe angemessen - und das ist eine lebenslange Freiheitsstrafe“, sagte der vorsitzende Richter Martin Bodner.

Lebenslang und 30.000 Euro Strafe - nicht rechtskräftig

Bei der Strafbemessung wirkten sich die mehrfache Tatbegehung und die Tötung zweier Angehöriger sowie einer wehrlosen Person erschwerend aus. Mildernd wurden der ordentliche Lebenswandel, das Geständnis und die „deutlich herabgestufte Dispositionsfähigkeit“ gewertet, teilte Bodner mit.

Der Beschuldigte muss zudem 5.000 Euro an die Ehefrau seines toten Bruders bezahlen. Weitere 10.000 bzw. 15.000 Euro erhalten der Sohn und die Tochter der Stiefmutter. Während die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete, meldete Verteidiger Philipp Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Das war der erste Prozesstag: "Muss alle drei erschießen"

Der erste Prozesstag fand am Donnerstag statt, da wirkte der Angeklagte sehr in sich gekehrt und sichtlich betroffen, immer wieder lief ihm eine Träne die Wange herunter.

Der 55-Jährige gab Einblicke in sein persönliches Verhältnis zu den Getöteten und blickte so wie andere Zeugen auf die Vorgeschichte der Bluttat zurück. "Es ist mir zu viel geworden", darum habe er sich gedacht, er müsse "alle drei erschießen", erinnerte sich der Angeklagte.

Auslöser für die Auseinandersetzung am 13. Dezember 2018 war der Bau eines Speiselifts im Anwesen - „ein Wunschprojekt meines Vaters“, wie der Adelige festhielt. Am Nachmittag des 13. Dezember sei der Brief im Kaminzimmer thematisiert worden. „Da hat mein Vater angefangen zu brüllen, ob ich verrückt geworden bin. Er ist der Stifter, er muss das unterschreiben“, erinnerte sich der Verdächtige.

Es habe in der Folge wiederholt Vorwürfe seitens des Vaters und der Stiefmutter gegeben. Als dann auch noch sein jüngerer Bruder sagte, „du musst schon dem Vater zuhören und folgen“, sei es ihm zu viel geworden. „Ich muss alle drei erschießen“, habe er sich gedacht. Dass es so weit gekommen ist, „ist nicht logisch erklärbar“. Der 55-Jährige berichtete auch von Schmerzen im Kopf und Echo-Geräuschen, die er im Ohr gehabt habe.

Angeklagter laut Gutachter "zurechnungsfähig"

Eine zentrale Rolle spielte am Donnerstag der psychologische Gutachter, der dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit attestierte. Dieser sei in der Lage gewesen, komplexe Handlungen wie den Tathergang durchzuführen und habe zum Beispiel während der Schussabgabe auch nachgeladen. "Eine derartige komplexe Handlung wäre mit einer akuten Belastungssituation unvereinbar", so der Gutachter. Denn Handlungen, die in einem unzurechnungsfähigen Zustand durchgeführt würden, seien eruptiv und plötzlich, aber nicht komplex.

Der Gutachter kam zum Schluss, dass "zweifellos" heftige Emotionen im Spiel waren, grundsätzlich gehe man aber davon aus, dass man heftige Gefühle beherrschen könne. Auf die Frage des Verteidigers, ob die Bluttat eine Affekthandlung gewesen sei, meinte der Gutachter, dass es sicher Elemente davon gebe, wenn man sich die Vorgeschichte und die Tat ansehe. Allerdings würden die komplexe Handlung und das Verhalten nach der Tat dagegen sprechen.

Bockfließ: Schlossherr nach Dreifachmord zu lebenslang verurteilt

Die Staatsanwältin und die Verteidiger des Beschuldigten

Ehefrau: "Alle haben unter ihm gelitten"

Während der Aussagen der geladenen Zeugen verließen einige Zuhörer mit den Worten "So einen Blödsinn kann sich niemand anhören" den Saal. Danach kam die Frau des Angeklagten zu Wort. Sie beschrieb - teilweise unter Tränen - die schwierigen Familienverhältnisse und dass man unter dem "Familientyrann" gelitten habe: "Nach außen hin war er sehr freundlich, aber innerhalb der Familie ging es ihm nur dann gut, wenn er jemanden quälen konnte."

Das passierte am 13. Dezember 2018

Schauplatz der Bluttat am Nachmittag des 13. Dezember 2018 war das Kaminzimmer des Anwesens. Während eines Streits mit seinem Vater bei Kaffee und Kuchen - es ging um einen ohne Baubewilligung im Gebäude installierten Speiselift - verließ der 55-Jährige den Raum und begab sich ins Erdgeschoß.

Dort holte Goëss aus dem Jagdzimmer eine zweiläufige Bockflinte samt Munition. Auf dem Rückweg soll der Verdächtige die Waffe mit zwei Patronen befüllt haben.

Sofort nach dem Öffnen der Tür zum Kaminzimmer soll der Beschuldigte das Feuer eröffnet haben. Für die drei Personen im Raum - neben Bruder und Vater des Verdächtigen war auch die Stiefmutter anwesend - muss dies „völlig überraschend“ gekommen sein, wie die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag betonte. „Wie sie sich vorstellen können, glich das Kaminzimmer einem Schlachtfeld“, schildete die Staatsanwältin den Geschworenen.

Anwalt plädiert auf Totschlag

Die jahrelange Unterdrückung durch den besonders dominanten Vater, so erzählt der Mordverdächtige, soll über einen langen Zeitraum enormen Hass in ihm aufgestaut haben. Auf zwei A4-Seiten hat Tono Goëss geschildert, wie sehr er unter der starken Hand des Vaters gelitten habe.

Anwalt Peter Philipp, der den 55-Jährigen gemeinsam mit Arthur Machac verteidigt, plädierte im Eröffnungsvortrag auf Totschlag. „Dazu bekenne ich mich schuldig, in allen drei Fällen“, sagte auch der Angeklagte selbst.

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