Lebensgefährten vergiftet: 33-Jährige erneut vor Gericht
Verhandlung fand am Landesgericht Korneuburg statt.
Von Laura Ramoser
"Das ist eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung“, sagt Peter Hofmann, Sachverständiger für Psychiatrie, am Mittwoch im Landesgericht Korneuburg über die Angeklagte, die im Vorjahr für zweifachen Mordversuch an ihrem Ex-Partner schuldig gesprochen wurde. „Im Volksmund nennt man das einen notorischen Lügner“, sagte er über die Frau, die im Zuge der damaligen Ermittlungen mehrere Personen dazu drängte, zu ihren Gunsten auszusagen – darunter ihre zwölfjährige Tochter.
Im Juli 2022 soll sie ihrem damaligen Partner Methanol und "Magic Mushrooms“ in einem Getränk verabreicht haben, worauf der 43-Jährige eine schwere Vergiftung erlitt sowie fast vollständig erblindete. Die berufliche Existenz des Mannes war damit zerstört. Der zweite Mordversuch soll im November darauf stattgefunden haben; dabei wurden dem Mann die Medikamente Rohypnol und Sirdalud in großen Mengen verabreicht. Außerdem soll ihm die Angeklagte Schnittverletzungen am Unterarm zugefügt haben, damit es wie ein Suizidversuch wirkt.
Falsche Beschuldigungen
Mitte Mai 2023 war die Frau dann mit Bauchverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden und beschuldigte ihren ehemaligen Lebensgefährten einer Messerattacke. Belastet wurde dieser durch fälschlich getätigte Aussagen von Angehörigen und Spuren, die die Frau präpariert haben soll. Auch ihre unmündige Tochter habe sie zu ihrer Komplizin gemacht. Allesamt Vorwürfe, die der heute 33-Jährigen aus dem Bezirk Gänserndorf eine Haftstrafe von 20 Jahren und eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum einbrachten.
Nun stand die Frau erneut vor dem Korneuburger Landesgericht – allerdings nicht, weil die Mordversuche bezweifelt wurden. Sie hatte gegen den Vorwurf der Verleumdung eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Der Oberste Gerichtshof hob die Verurteilungen auf, da er einen Formalfehler ortete. Am Mittwoch entschieden die Geschworenen daher erneut über die Strafhöhe und die Unterbringung der Angeklagten.
Neues Urteil
Laut dem psychiatrischen Sachverständigen Hofmann sei eine Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung im Falle der Angeklagten sinnvoll. Es gebe eine "hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie das wieder macht“, spricht er von einer Persönlichkeitsstörung der Angeklagten. Die Frage einer Geschworenen, ob eine derartige Erkrankung heilbar wäre, verneinte Hofmann. Ziel sei es "Verhaltensweisen einzuschleifen“, um künftige Konflikte zu verhindern.
Rechtskräftiges Urteil
Die Geschworenen stimmten nach kurzer Beratung einer weiteren Unterbringung in einer Einrichtung zu. Zudem erhielt die Frau eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und somit einen leichten Strafnachlass. Das Urteil ist rechtskräftig.
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