Bis auf die ÖVP hatten alle Parteien gemeinsam im vergangenen Frühjahr beschlossen, dass der Landesrechnungshof die Marketingausgaben von landesnahen Unternehmen und Institutionen überprüfen soll. So wollte man an die Öffentlichkeit bringen, wie sehr in parteinahen – vor allem ÖVP-nahen – Medien inseriert worden ist.
Die ersten Prüfberichte des Landesrechnungshofes konnten diese Erwartungen aber nicht erfüllen. SPÖ, FPÖ und Neos ärgerten sich vor allem darüber, dass darin nicht angeführt ist, an wen die Marketinggelder geflossen sind. Die SPÖ hat deswegen den Verfassungsrechtler Heinz Mayer beauftragt, ein Gutachten über die Prüfberichte zu erstellen.
Edith Goldeband, Direktorin des Landesrechnungshofes, sieht allerdings die Prüfberichte korrekt erstellt. "Der Landesrechnungshof sieht in konstruktiver Kritik eine Quelle der Innovation, das gilt auch für unterschiedliche Auffassungen über die Vertraulichkeit von Wirtschaftsdaten. Die Prüfberichte sind Gutachten und keine Urteile, gegen die Berufung eingelegt werden kann. Sie bieten objektive Information und eignen sich nicht als Wahlkampfmunition", erklärt Goldeband in einer Stellungnahme. Deswegen wehre man sich gegen Fehlinformationen.
Der Prüfauftrag
Was sie klarstellen möchte: Der Prüfauftrag habe sich nicht nur auf parteinahe Medien beschränkt, sondern auf alle, in denen landesnahe Unternehmungen Inserate geschaltet haben. Da diese Medien im Wettbewerb um Inserate stünden, handle es sich um Geschäftsgeheimnisse, "für die keine Kontrollrechte des Landesrechnungshofes bestehen". Außerdem habe man keine Prüfungsrechte für politische Parteien oder Parteienfinanzierung.
Dass der Vorbericht die Namen von Medien enthalten habe, sei nur deswegen passiert, damit die Landesregierung die erteilte Empfehlung nachvollziehen könne. Im Bericht für den Landtag waren diese nicht mehr zu finden. Goldeband: "Die Verpflichtung zum Schutz von Wirtschaftsdaten trifft alle Rechnungshöfe. Auch der Bundesrechnungshof hat in vergleichbaren Berichten Mediendaten anonymisiert."
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