Polizisten in NÖ mit Messer attackiert: 17 Jahre Haft

Zwei weitere Männer nach Terroranschlag in U-Haft genommen..
Der 45-Jährige wurde unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt. Urteil ist nicht rechtskräftig.

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In Krems ist am Donnerstag ein 45-Jähriger wegen versuchten Mordes zu 17 Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurde der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Entscheidung ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig. Der Angeklagte soll Ende vergangenen Jahres in einer Marktgemeinde im Bezirk Gmünd zwei Polizisten mit einem Messer attackiert haben. Einer der Beamten wurde schwer verletzt.

Die Uniformierten im Alter von 55 und 58 Jahren waren am 22. Dezember 2020 kurz vor 5.45 Uhr wegen Lärmerregung gerufen worden. Der Waldviertler soll dem Duo zunächst unvermittelt Faustschläge verpasst haben. Wenig später soll der Beschuldigte mit einem Kampfmesser, das er aufgrund eines aufrechten Waffenverbotes illegal besessen hatte, auf die beiden Männer losgegangen sein.

Polizisten überwältigten Angreifer 

Der jüngere Beamte gab einen Warnschuss in die Luft ab, konnte die Attacke so jedoch nicht abwenden. Seinem Kollegen wurden mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt. Obwohl körperlich stark mitgenommen, überwältigten die Polizisten den Angreifer und nahmen ihn schließlich fest.

Während der 58-Jährige notoperiert wurde, konnte der 55-Jährige das Krankenhaus nach nur wenigen Stunden wieder verlassen. Er hatte u.a. eine Stichverletzungen an der Innenseite der linken Wade erlitten.

Urteil wegen versuchtem Mord 

Gegenstand der Geschworenenverhandlung war auch ein Vorfall, der sich am Tag nach der eigentlichen Tat abgespielt hatte. Der 45-Jährige soll einen Beamten der Justizanstalt Krems durch die Gitterstäbe mit den Händen am Hals gepackt haben, als der Mann dem Beschuldigten den Haftmeldezettel aushändigen wollte.

Verurteilt wurde der Waldviertler neben versuchten Mordes auch wegen schwerer Körperverletzung, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und eines Vergehens nach dem Waffengesetz. Während der Verteidiger des 45-Jährigen volle Berufung anmeldete, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel.

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