Namensänderung: Wie Kinderschänder ihr Berufsverbot umgehen
Inzestvater Josef Fritzl hat bereits in der Haft seinen Namen gewechselt. Würde er morgen als freier Mann das Gefängnis verlassen, wäre sein Strafregisterauszug deshalb auch blütenweiß – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Diese Justizgroteske betrifft alle ehemaligen Straftäter, die vorsorglich einen anderen Namen annehmen.
Einer von ihnen ist ein verurteilter Kinderschänder, der am Mittwoch im Bezirksgericht Neunkirchen (NÖ) erneut auf der Anklagebank saß. Der damals verheiratete Familienvater war Klassenvorstand an einer nö. Mittelschule, als er eine 13-jährige Schülerin über Monate hinweg sexuell missbraucht hatte. Der heute 42-Jährige wurde dafür im August 2017 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Zusätzlich wurde ein Tätigkeitsverbot als Lehrer, Erzieher oder Betreuer Minderjähriger ausgesprochen.
Kommentare