Namensänderung: Wie Kinderschänder ihr Berufsverbot umgehen

Das Bezirksgericht Neunkirchen war am Mittwoch Schauplatz des Prozesses gegen den Künstler 
Prozess um Berufsverbot von Pädagogen nach sexuellem Missbrauch von Minderjährigen deckt eine Justizgroteske auf.

Inzestvater Josef Fritzl hat bereits in der Haft seinen Namen gewechselt. Würde er morgen als freier Mann das Gefängnis verlassen, wäre sein Strafregisterauszug deshalb auch blütenweiß – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Diese Justizgroteske betrifft alle ehemaligen Straftäter, die vorsorglich einen anderen Namen annehmen.

Einer von ihnen ist ein verurteilter Kinderschänder, der am Mittwoch im Bezirksgericht Neunkirchen (NÖ) erneut auf der Anklagebank saß. Der damals verheiratete Familienvater war Klassenvorstand an einer nö. Mittelschule, als er eine 13-jährige Schülerin über Monate hinweg sexuell missbraucht hatte. Der heute 42-Jährige wurde dafür im August 2017 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Zusätzlich wurde ein Tätigkeitsverbot als Lehrer, Erzieher oder Betreuer Minderjähriger ausgesprochen.

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Dagegen soll der nun freischaffende Künstler verstoßen haben, als er im Dezember 2022 zwei Tage lang einen Mal-Workshop im Bezirk Neunkirchen abhielt – ausgerechnet in einer Betreuungseinrichtung für sozial benachteiligte, obdachlose und arbeitslose Kinder und Jugendliche. „Ich wusste im Vorfeld nichts von dem Tätigkeitsverbot“, erklärte die Obfrau des Vereins vor Gericht. Ihre Schwester ist die Lebensgefährtin des Angeklagten, dadurch sei der Kontakt zustande gekommen.

Minderjährige Mädchen

Einen Strafregisterauszug habe sie gar nicht erst eingeholt – das hätte in dem Fall auch nichts gebracht. Die Vorschrift sehe vor, dass aus Sicherheitsgründen dafür immer zwei Mitarbeiterinnen des Vereins anwesend sind, wenn Externe Kurse abhalten.

Der Angeklagte ist nicht alleine mit den Kursteilnehmern gewesen, sagte die Leiterin. Einige Betreuer hatten selbst an dem Kurs teilgenommen. Allerdings auch minderjährige Mädchen.

Namensänderung: Wie Kinderschänder ihr Berufsverbot umgehen

„Ich war nie mit den Jugendlichen alleine. Es hat sich alles in einem großen Raum abgespielt“, betonte der Künstler, der seinen Bewährungshelfer vorab nicht von dem Workshop informiert hatte. „Es ist mir eine Lehre. Ich werde in Zukunft null Kontakt zu Einrichtungen haben, die mit Jugendlichen zu tun haben“, meinte der 42-Jährige. Aber von irgendetwas müsse er schließlich auch leben und einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Bei ihm ist es das Malen.

Freispruch

Der Prozess endete diesmal mit einem Freispruch für den Pädagogen. „Ein Malkurs mit überwiegend Erwachsenen und Betreuern wäre zu weit ausgelegt für das Tätigkeitsverbot. Der Gesetzestext ist in diesem Setting nicht erfüllt“, begründete die Richterin das nicht rechtskräftige Urteil. Die Jugendlichen waren ständig beaufsichtigt.

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Was bei der Richterin für viel mehr Unbehagen als der besagte Malkurs sorgte, war die saubere Strafregisterauskunft des Mannes. Wegen der Namensänderung beinhaltet diese weder die einschlägige Vorstrafe noch das Berufsverbot. „Das ist ja Irrsinn. Das wusste ich nicht“, stieß es auch dem Angeklagten heraus. Dafür trägt er jetzt den Namen eines großen österreichischen Künstlers.

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