Hundehalter an der kurzen Leine: Was das neue Gesetz in NÖ vorsieht

Hielt man Hunde früher vor allem als Hüter von Hof und Vieh, sind sie heute für viele zu treuen Gefährten im Alltag geworden. Wie die Aufgaben und die Rolle der Vierbeiner haben sich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Hundehaltung weiterentwickelt. In Niederösterreich tritt mit heute, 1. Juni, eine neuerliche Anpassung in Kraft.
Mehr Sicherheit für alle
Die vor rund einem Jahr noch beschlossene Gesetzesnovelle solle in erster Linie mehr Sicherheit für alle Beteiligten bringen – und nimmt vor allem Hundebesitzer an die kürzere Linie. Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Stimmen aus der Praxis
Der Hund bleibt nicht alleine, er verhält sich aggressiv gegenüber anderen Hunden oder Menschen oder er hat Ernährungsprobleme – das sind laut Hundecoach Roland Raske aus Drosendorf (Bezirk Horn) die häufigsten Probleme in der Hundehaltung.
Dass man diese Schwierigkeiten mit einem dreistündigen Kurs vorbeugen kann, wie er nun als Sachkundenachweis vom Land NÖ verlangt wird, hält Raske aber für unwahrscheinlich. „Die Novelle geht am Ziel vorbei. Hundebesitzern müsste eher eine dauerhafte Beratungsstelle geboten werden“, so der Hundecoach mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung.
Entsprechendes Wissen über Tierhaltung müsse laut Tierschutz Austria bereits früh in der Schule vermittelt werden und nicht erst, wenn man sich einen Hund anschafft. „Prinzipiell begrüßen wir den Hundepass aber natürlich“, heißt es von den Tierschützern.
Absolute Grenze "schwierig"
Eine absolute Obergrenze zu ziehen, sei aus ihrer Sicht schwierig. „Missstände kann es bei einem, bei zwei oder eben auch bei fünf oder mehr Hunden geben“, so Tierschutz Austria. Um Animal Hoarding zu bekämpfen brauche es eher „eine stärkere Kooperation zwischen Behörden und Tierschutzvereinen“, denn entsprechende Fälle seien oft schon lange im Umfeld oder der Nachbarschaft bekannt.
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