Hundehalter an der kurzen Leine: Was das neue Gesetz in NÖ vorsieht

Hundehalter an der kurzen Leine: Was das neue Gesetz in NÖ vorsieht
Ab heute gelten für Hund und vor allem auch Herrl in NÖ strengere Bestimmungen. Die Neuerungen im Überblick.

Hielt man Hunde früher vor allem als Hüter von Hof und Vieh, sind sie heute für viele zu treuen Gefährten im Alltag geworden. Wie die Aufgaben und die Rolle der Vierbeiner haben sich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Hundehaltung weiterentwickelt. In Niederösterreich tritt mit heute, 1. Juni, eine neuerliche Anpassung in Kraft.

Mehr Sicherheit für alle

Die vor rund einem Jahr noch beschlossene Gesetzesnovelle solle in erster Linie mehr Sicherheit für alle Beteiligten bringen – und nimmt vor allem Hundebesitzer an die kürzere Linie. Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Ich schaffe mir einen Hund an. Was muss ich tun?
Wer sich ab heute einen neuen oder auch zusätzlichen Hund zulegt, muss die Gemeinde unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Bei der Meldung des Hundes muss der Besitzer nicht nur seinen Namen und Wohnort angeben, sondern auch umfassende Angaben über seinen vierbeinigen Begleiter mitteilen.
Erfasst werden etwa Rasse und Farbe sowie Geschlecht und Alter des Hundes, aber auch der Name des Züchters beziehungsweise der Bezugsort des Tiers. Zusätzlich muss nun ein Nachweis über die entsprechende Sachkunde sowie über eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.

➤Mehr dazu: Warum Sachkundenachweise wichtig sind

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