"Hellseherin" versprach Fluchbefreiungen: 14 Monate Haft

Landesgericht Korneuburg
Bei einer Hausdurchsuchung in einer Villa fanden Ermittler einen Schatz. Die 50-Jährige verließ den Gerichtssaal als freie Frau.

Es schien sich um einen handfesten Betrugsfall handeln. Gold und Bargeld in der Zwischendecke einer 400 Quadratmeter großen Luxusvilla im nördlichen Wiener Umland. Luxus-Fahrzeuge in der Garage. Eine Familie, die offiziell als Sozialhilfeempfänger zwei Wiener Gemeindewohnungen bewohnt.

Und eine 50-jährige Hellseherin, die nach eigenen Angaben die Fähigkeiten besitzt, Menschen zu heilen, sie von Flüchen zu befreien und Schicksalhaftes vorherzusagen. Doch die Ermittler des nö. Landeskriminalamtes waren sicher: Sie soll dabei gutgläubigen Opfern Geld für ihre Vorhersagen und Fluchheilungen hohe Summen aus den Taschen gezogen haben. Opfer wurden auch in der Schweiz und Deutschland vermutet.

Doch letztendlich verließ Sladjana J. den Verhandlungssaal am Landesgericht Korneuburg als freie Frau. Bei dem Prozess wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs wurde die 50-jährige Serbin zu 14 Monaten Haft verurteilt, davon 10 Monate bedingt. Die hatte sie bereits verbüßt. "Meine Mandantin ist gleich nach der Verhandlung entlassen worden", sagt ihr Verteidiger Philipp Wolm. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Hellseherin" versprach Fluchbefreiungen: 14 Monate Haft

Verteidiger Philipp Wolm

Angeklagt war J. auch, weil sie einem Opfer rund 40.000 Euro aus deren Tresor im Einfamilienhaus im Bezirk Baden gestohlen haben soll. Hierfür wurde die 50-Jährige freigesprochen. "Wir hatten ein Gutachten in Auftrag gegeben, bei dem geprüft werden sollte, ob die Bilder der Überwachungskamera mit meiner Mandantin übereinstimmen", erklärt Wolm. "Das konnte im Zweifel nicht nachgewiesen werden."

Zu den Opfern der angeblichen Hellseherin zählt auch eine ehemalige Profi-Sportlerin, die bei dem Prozess als Zeugin auftrat. Gold, das bei der Hausdurchsuchung in der mit weißem Marmor ausgelegten Villa in einer abgehängten Zwischendecke entdeckt wurde, gehörte zum Teil ihr. Die Summe sei ihr wieder zurückgegeben worden, erklärt J.'s Verteidiger.

Was die restlichen Wertgegenstände betraf: "Der stammt nachweislich nicht aus strafbaren Handlungen", so Wolm.

Weil sich unter den von der Polizei sichergestellten Gegenständen auch viele Münzen aus der Schweiz befanden und es vor rund sechs Jahren in dem neutralen Nachbarland einen ähnlichen Fall gegebenen haben soll, vermuteten die Ermittler Verbindungen ins Ausland. Die Verbindung in die Schweiz aber auch eine nach Deutschland konnten bei dem Prozess nicht nachgewiesen werden.

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