150 Euro: So erhalten Sie den Heizkostenzuschuss in NÖ

In Niederösterreich kann wieder der Heizkostenzuschuss beantragt werden
Die niederösterreichische Landesregierung wird in ihrer Sitzung am Dienstag den Heizkostenzuschuss 2025/26 in Höhe von 150 Euro beschließen.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Anträge können beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes gestellt werden, die Frist läuft von Mittwoch, 22. Oktober, bis zum 31. März 2026. Jene Personen, die Leistungen nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (SAG) beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch ausbezahlt, wurde am Montag in einer Aussendung mitgeteilt.
"Damit will das Land Niederösterreich jene Menschen erreichen, die sich die Heizkosten am allerwenigsten leisten können", sagten die Landesrätinnen Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) und Eva Prischl (SPÖ).
Wer erhält den Zuschuss?
Den Zuschuss erhalten jene Personen, die u. a. seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz im Bundesland haben und die sich mit ihrem monatlichen Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) befinden.
Die Richtsätze betragen seit 2025 für Alleinstehende 1.273,99 Euro und für Ehepaare bzw. eingetragene Partnerschaften 2.009,85 Euro. Für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um 196,57 Euro, sofern es nicht mehr als 468,58 Euro Nettoeinkommen bezieht. Die Ausgleichszulage wird als Differenz zwischen dem jeweiligen Richtsatz und dem Netto-Gesamteinkommen berechnet.
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